Skylinehöhe 113. V V AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

von Red. TB

Artikel

Skylinehöhe 113. V V AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die FORIS Gründungs GmbH, die FORATIS AG und die FORIS AG, alle mit Sitz in Bonn, haben uns gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG Folgendes mitgeteilt:

1.
Der FORIS Gründungs GmbH gehören durch Übernahme als alleiniger Gründerin unmittelbar sämtliche Aktien der Gesellschaft und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG.

2.
Der FORATIS AG gehören mittelbar sämtliche Aktien der Gesellschaft und damit mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG, da ihr die unmittelbar der FORIS Gründungs GmbH gehörenden Aktien gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

3.
Der FORIS AG gehören mittelbar sämtliche Aktien der Gesellschaft und damit mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG, da ihr die unmittelbar der FORIS Gründungs GmbH gehörenden Aktien über die von ihr beherrschte FORATIS AG gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Bonn, 21.04.2025

Skylinehöhe 113. V V AG

Der Vorstand

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