CURSOR Software AG
Gießen
– WKN 542 950 –
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 8. Juli 2025 um 17:00 Uhr
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG ein.
Eine Teilnahme ist wahlweise persönlich und virtuell möglich.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in den Einladungsunterlagen.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 5.049.369,08 wie folgt zu verwenden:
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 7. August 2025. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Theobald Jung Scherer AG, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. |
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| 6. |
Wahl des Aufsichtsrats Die Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt mehrheitlich vor, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2029 beschließt, folgende Personen zu den neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 (1) AktG i. V. m. § 7 (1) der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 7. |
Neuer CEO: Offizielle Staffelholzübergabe von Thomas Rühl an Jürgen Heidak |
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| 8. |
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025 |
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 01.07.2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.
Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.
Gießen, den 13. Mai 2025
CURSOR Software AG
Der Vorstand