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STS Group AG – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

von Red. WG

Artikel

STS Group AG

Hagen

WKN: A1TNU6

ISIN: DE000A1TNU68

Eindeutige Kennung der Veranstaltung gem. Tabelle 8 EU-DVO 2018/​1212: STSG250701GM

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der STS Group AG vom 28. August 2025 hat beschlossen, den im festgestellten Jahresabschluss der STS Group AG zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 456.421,04 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je gewinnberechtigter Stückaktie, d.h. EUR 322.500,- als Gesamtbetrag der Dividende, und Gewinnrücklage des Restbetrags in Höhe von EUR 133.921,04 zum Zwecke geplanter Investitionen.

Ausschüttung einer Dividende
je gewinnberechtigter Stückaktie: EUR 0,05
Gesamtbetrag der Dividende: EUR 322.500,-
Gewinnrücklage des Restbetrags: EUR 133.921,04
Bilanzgewinn: EUR 456.421,04

Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 02. September 2025 fällig. Die Dividende wird am 02. September 2025 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle ist die Quirin Privatbank AG.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes oder einen Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen eingereicht haben. Das vorgenannte Freistellungsvolumen darf hierbei nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht sein.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Hagen (Nordrhein-Westfalen), im August 2025

STS Group AG

Der Vorstand

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