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CANNOVUM CANNABIS AG Frankfurt am Main – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 20.11.2025 um 10.00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

CANNOVUM CANNABIS AG

Frankfurt am Main

– ISIN DE000A37FUP2 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 20.11.2025 um 10.00 Uhr in Ecos Work Spaces, Teerhof 59, 28199 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Vorstands wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt.

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt.

4

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

5

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung zu ändern und dabei den Namen und Sitz zu ändern sowie die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf drei festzulegen.

a) § 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Die Gesellschaft führt die Firma CANNOVUM AG.

(2) Sie hat ihren Sitz in München.“

b) § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“

6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf dieser Hauptversammlung neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Fritz Hendrick Melle, Unternehmer, Berlin

Stefan Röhrl, Unternehmer, Hamburg

Matthew Robertson, Investor, London (GB)

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Aktionäre und ihre Vertreter können vor oder in der Hauptversammlung weitere Wahlvorschläge unterbreiten.

Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 13.11.2025 bei der Gesellschaft in Textform (Stresemannstraße 23, 10963 Berlin, e-Mail [email protected]) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Aktionäre, die girosammelverwahrte Aktien der Gesellschaft halten, haben einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen, für noch nicht an die Aktionäre übertragene Aktien reicht die fristgerechte Anmeldung. Der durch das depotführende Institut/​Letztintermediär erstellte Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 29.10.2025 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 13.11.2025 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http:/​/​www.cannovum.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Frankfurt/​Main, im Oktober 2025

 

Der Vorstand

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