Advanced Blockchain AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionärinnen Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen die unter den Tagesordnungspunkten 2 a), b) und c), 3 a), b), c) und d), 5, 8, 9, 10 und 11 auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Februar 2026 gefassten Beschlüsse über
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die Entlastung der Vorstandsmitglieder |
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die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder |
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die Wahl zum Aufsichtsrat |
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die jeweiligen Bestellungen des Sonderprüfers gem. § 142 Abs. 1 AktG |
sowie Anfechtungsklage gegen den unter Tagesordnungspunkt 9a) auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. August 2023 gefassten Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen nebst entsprechender Satzungsänderung und Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit (§ 256 ZPO) des Beschlusses und der entsprechenden Ermächtigung des Vorstands
erhoben hat.
Die Klagen werden beim Landgericht Frankfurt am Main unter den Aktenzeichen 3-05 O 20/26 sowie 3-05 O 22/26 (5. Kammer für Handelssachen) geführt.
Frankfurt am Main, im April 2026
Advanced Blockchain AG
Der Vorstand