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DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main – Ordentliche Hauptversammlung (am 20. Mai 2026, 10:30 Uhr)

von Red. WG

Artikel

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Frankfurt am Main

ISIN DE0008343104

Hiermit laden wir unsere Aktionäre und Aktionärinnen zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 20. Mai 2026, 10:30 Uhr,

in das Gesellschaftshaus Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main, ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2025

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 474.231.187,02 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 pro Stückaktie auf 1.791.344.757
gewinnberechtigte Stückaktien
EUR 447.836.189,25
Gewinnvortrag EUR 26.394.997,77
Bilanzgewinn EUR 474.231.187,02
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Wahlen in den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der DZ BANK besteht aus 20 Mitgliedern. Davon werden neun Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. hat das Recht, ein Mitglied seines Vorstandes in den Aufsichtsrat zu entsenden (vgl. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz, § 10 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK).

Mit Beendigung dieser Hauptversammlung enden turnusgemäß die laufenden Aufsichtsratsmandate der von der Hauptversammlung gewählten Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Dies betrifft die Herren Henning Deneke-Jöhrens, Dirk Dejewski, Timm Häberle, Dr. Peter Hanker, Josef Hodrus, Sascha Monschauer, Frau Elke Müller-Jordan sowie die Herren Dr. Florian Müller und Dr. Gerhard Walther.

Von der Hauptversammlung sind daher neun Anteilseignervertreter zu wählen.

Die o.g. Herren und Frau Müller-Jordan kandidieren erneut.

Der Aufsichtsrat schlägt dementsprechend, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,

Herrn Henning Deneke-Jöhrens, 31275 Lehrte,
Vorsitzender des Vorstands der Volksbank eG, Hildesheim,

Herrn Dirk Dejewski, 24539 Neumünster,
Co-Sprecher des Vorstands der VR Bank zwischen den Meeren eG,

Herrn Timm Häberle, 74321 Bietigheim-Bissingen,
Vorsitzender des Vorstands der VR-Bank Ludwigsburg eG,

Herrn Dr. Peter Hanker, 35435 Wettenberg,
Sprecher des Vorstands der Volksbank Mittelhessen eG,

Herrn Josef Hodrus, 88316 Isny im Allgäu,
Sprecher des Vorstands der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG,

Herrn Sascha Monschauer, 56743 Mendig,
Vorsitzender des Vorstands der VR Bank RheinAhrEifel eG,

Frau Elke Müller-Jordan, 89537 Giengen,
Vorsitzende des Vorstands der Heidenheimer Volksbank eG,

Herrn Dr. Florian Müller, 59757 Arnsberg,
Mitglied des Vorstands der Volksbank Sauerland eG,

und

Herrn Dr. Gerhard Walther, 91541 Rothenburg ob der Tauber,
Vorsitzender des Vorstands der VR-Bank Mittelfranken Mitte eG,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2031, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Schaffung Genehmigten Kapitals nebst Satzungsänderungen

Das nach § 5a der derzeitigen Satzung der DZ BANK bestehende Genehmigte Kapital I und II läuft am 30. Juni 2026 aus. Es soll unter Beibehaltung der Beträge wie üblich um 5 Jahre, also bis zum 30. Juni 2031 prolongiert werden. Ein konkreter Kapitalbedarf besteht für die DZ BANK aktuell nicht.

Die Prolongation des Genehmigten Kapitals I und II erfordert die Neufassung der entsprechenden Satzungsbestimmungen in § 5a der Satzung der DZ BANK.

Der Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts beim Genehmigten Kapital gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG liegt ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der DZ BANK zur Einsichtnahme durch die Aktionäre und Aktionärinnen aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär und jeder Aktionärin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlage erteilt. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals I und II im Handelsregister der DZ BANK wird das derzeit bestehende Genehmigte Kapital I und II in § 5a der Satzung der DZ BANK aufgehoben.

Zur Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals I und II wird § 5a der Satzung der DZ BANK wie folgt gefasst:

§ 5a
Genehmigtes Kapital

1.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30. Juni 2031 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 200.000.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre sowohl bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen als auch bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke

a)

der Ausgabe von neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien)

oder

b)

des Erwerbs von Unternehmen, von Beteiligungen an Unternehmen oder zur Einräumung von Beteiligungen an der Gesellschaft zur Unterlegung strategischer Partnerschaften erfolgt.

Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen („Genehmigtes Kapital I“).

2.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30. Juni 2031 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 600.000.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen („Genehmigtes Kapital II“).

3.

Die neuen Aktien, die unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I oder des Genehmigten Kapitals II ausgegeben werden, können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

4.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital zu ändern, insbesondere die Angaben zur Grundkapitalziffer und Aktienstückzahl sowie den Wortlaut des § 5a der Satzung anzupassen.“

Der Vorstand wird angewiesen, die Schaffung des Genehmigten Kapitals I und II nebst entsprechender Satzungsänderung dergestalt zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung frühestens am 1. Juli 2026 erfolgt.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von §§ 8-10, §§ 13-15 und § 20 der Satzung der DZ BANK

Die Satzung der DZ BANK enthält Regelungen, die bereits in den Geschäftsordnungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates der DZ BANK enthalten sind oder parallel zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen dort ergänzt werden. Sie sind kein zwingender Satzungsbestandteil. Verschiedene Satzungsvorschriften erhalten daher einen neuen Wortlaut, der in den nachfolgenden Beschlussvorschlägen wiedergegeben ist. Der Satzungstext wird insgesamt kürzer. Dementsprechend soll die Satzung der DZ BANK mit dem Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 7.1 verschlankt werden. Des Weiteren soll die Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen mit dem Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 7.2 bis zum 30. Juni 2031 prolongiert werden. Mit der vorzeitigen Prolongation wird ein zeitlicher Gleichlauf zum Genehmigten Kapital I und II hergestellt. Diesbezüglich wiederkehrende Satzungsanpassungen sollen künftig zum gleichen Zeitpunkt beschlossen werden.

7.1

Änderung von §§ 8-10 sowie §§ 13-15 der Satzung der DZ BANK

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) § 8 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:

„Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat.“

b) § 9 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:

§ 9
Vertretung

1.

Die Gesellschaft wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnungen.

3.

Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.“

c) § 10 Absatz 3 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:

„3.

Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. Die Niederlegung muss durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand oder dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates erfolgen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“

d) § 13 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:

„Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und bei Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder in deren Auftrag durch den Vorstand einberufen. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.“

e) § 14 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:

„1.

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlussfassung in der Sitzung teilnehmen, dass sie schriftliche oder telekopierte Stimmabgaben überreichen lassen. Darüber hinaus können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen oder in kombinierter Form erfolgen, sofern nicht die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates hiergegen Einwände erhebt. Kombinierte Form bedeutet, dass ein Teil der Stimmen in der Sitzung und ein anderer Teil außerhalb der Sitzung abgegeben wird. Die Stimmabgabe außerhalb von Sitzungen kann – je nach Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates – in Textform, telefonisch oder mit Hilfe sonstiger geeigneter Mittel der Telekommunikation erfolgen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates kann eine Frist für die Stimmabgabe festsetzen.

2.

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder unter den zuletzt bekannt gegebenen Kommunikationsdaten ordnungsgemäß eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an seiner Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in der Abstimmung der Stimme enthält.

3.

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend etwas anderes bestimmen. Das gilt auch bei Wahlen.

4.

Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so ist auf Antrag eines an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieds des Aufsichtsrates der Beschlussgegenstand neu zu beraten. Bei einer erneuten Abstimmung über den Beschlussgegenstand steht dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei nochmaliger Stimmengleichheit eine zweite Stimme zu. Seinem Stellvertreter steht das Doppelstimmrecht nicht zu.“

f) § 15 Absatz 3 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:

„3.

Für Ausschüsse gelten die Bestimmungen des § 13 und § 14 sinngemäß, wobei an die Stelle der Entscheidung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates die des Ausschussvorsitzenden tritt. Die Geschäftsordnung der Ausschüsse wird vom Aufsichtsrat beschlossen.“

7.2

Änderung von § 20 der Satzung der DZ BANK

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 20 Absatz 5 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:

„5.

Der Vorstand ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2031 ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung in diesem Zeitraum ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die dazu getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben.“

Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung in § 20 Absatz 5 dergestalt zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung frühestens am 1. Juli 2026 erfolgt.

8.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie über die Wahl des Abschlussprüfers für Zwischenabschlüsse

Neben dem Abschlussprüfer soll wie in den Vorjahren auch der Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts von der Hauptversammlung gewählt werden. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) enthält Vorgaben, nach denen eine Prüfungspflicht für den in den Konzernlagebericht integrierten Konzernnachhaltigkeitsbericht bestehen wird. Diese Vorgaben werden mit ihrer Umsetzung in nationales Recht für die DZ BANK verbindlich. Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung steht weiterhin nicht fest. Dementsprechend erfolgt die Wahl des Prüfers des Konzernnachhaltigkeitsberichts erneut vorsorglich.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, für das Geschäftsjahr 2026 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Konzerns zum 30. Juni 2026 und weiterer Zwischenabschlüsse auf Ebene des Konzerns oder der AG, die für Zeiträume bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027 aufgestellt werden, zu wählen.

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, (Telefon: 069 7447-01, E-Mail: [email protected]) verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung für die Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung („Organisation der Hauptversammlung“) sowie für interne Statistiken zur Hauptversammlung. Die Organisation der Hauptversammlung umfasst z.B. den Anmeldeprozess und die Präsenzerfassung am Hauptversammlungstag. Zur Organisation der Hauptversammlung gehört es darüber hinaus, Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK entgegenzunehmen und bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung zu berücksichtigen. Ferner wird hiervon die Berücksichtigung von Vollmachten an andere Aktionäre/​Aktionärinnen oder Aktionärsvertreter/​Aktionärsvertreterinnen gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK erfasst. Die DZ BANK verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zudem ggf. auch zur Erfüllung aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung erfolgt an die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstraße 61, 80687 München, welche für die DZ BANK als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig wird. Darüber hinaus hat die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG die Paragon Munich GmbH, Hansastraße 15b, 80686 München, als weiteren Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO beauftragt. Weiterhin kann die DZ BANK personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften an weitere Empfänger übermitteln oder anderen Teilnahmeberechtigten zugänglich machen (z.B. Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister, Gewährung von Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis).

Ohne die für die Organisation der Hauptversammlung erforderliche Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann nicht an der Hauptversammlung teilgenommen werden; Aktionäre/​Aktionärinnen können keine Rechte in der Hauptversammlung ausüben.

Weitergehende Informationen zum Datenschutz können Sie unter www.hauptversammlung.dzbank.de abrufen oder kostenlos bei der DZ BANK unter der o.g. Adresse anfordern.

Die betriebliche Datenschutzbeauftragte der DZ BANK ist unter der eingangs genannten Anschrift sowie unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter 069 7447-94101 zu erreichen.

Jede(r) Teilnahmeberechtigte an der Hauptversammlung hat nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner/​ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn/​sie betreffender personenbezogener Daten, die auf der Grundlage einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wird Widerspruch eingelegt, wird die DZ BANK die personenbezogenen Daten des/​der Widersprechenden nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die DZ BANK kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des/​der Widersprechenden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei, unter Verwendung der oben genannten Kontaktdaten, eingelegt werden.

HINWEISE ZUR TEILNAHME

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 16. Mai 2026, 24:00 Uhr eingegangen sein. In erster Linie besteht die Möglichkeit, sich online über das Aktionärsportal anzumelden, das Sie unter der Internetadresse

www.hauptversammlung.dzbank.de

erreichen. Für den Zugang sind die Aktionärsnummer und das zugehörige individuelle Zugangspasswort einzugeben. Beides kann den übersandten Unterlagen entnommen werden. Diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen, die ihre Hauptversammlungseinladung per E-Mail erhalten, können ihr Zugangspasswort auf der Startseite des Aktionärsportals anfordern.

Darüber hinaus können Anmeldungen in Textform unter Nutzung der folgenden Kontaktdaten unseres Dienstleisters erfolgen

per Post:

DZ BANK AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

oder per E-Mail: [email protected]

Die Vertretung in der Hauptversammlung ist gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK nur durch Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, oder durch einen oder mehrere von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft zulässig. Bei juristischen Personen können ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der eigenen Gesellschaft oder eines anderen Aktionärs zur Vertretung der eigenen und/​oder fremden Aktien bevollmächtigt werden. Die Erteilung der Vollmacht bedarf ebenso wie die Anmeldung der Textform. Die Anforderungen an die Textform werden erfüllt, wenn das rechtsverbindlich unterzeichnete Vollmachtformular der DZ BANK per Post oder per E-Mail an die o.g. Kontaktdaten unseres Dienstleisters gesendet wird.

Daneben besteht die Möglichkeit, über das o.g. Aktionärsportal Vollmacht an Aktionäre und Aktionärinnen, Aktionärsvertreter und Aktionärsvertreterinnen oder die Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK inkl. Weisungen an diese zu erteilen. Hierfür sind ebenfalls die Aktionärsnummer und das zugehörige individuelle Zugangspasswort einzugeben.

Zur Ermöglichung eines reibungslosen Ablaufs der Vorbereitung der Hauptversammlung wird die DZ BANK in der Zeit vom 15. Mai 2026 bis einschließlich 20. Mai 2026 keine Umschreibungen im Aktienregister vornehmen.

Anträge zu den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Prüfers sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

per Post:

DZ BANK AG
Generalsekretariat

Platz der Republik
60325 Frankfurt am Main

oder per E-Mail: [email protected]

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen, die mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs bzw. der Aktionärin, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.hauptversammlung.dzbank.de unverzüglich veröffentlicht.

Die nach den gesetzlichen Vorgaben auszulegenden Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung an allen Bankgeschäftstagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der DZ BANK AG, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, und Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, im April 2026

DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Der Vorstand

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