DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
ISIN DE0008343104
Hiermit laden wir unsere Aktionäre und Aktionärinnen zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 20. Mai 2026, 10:30 Uhr,
in das Gesellschaftshaus Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main, ein.
TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2025 |
||||||||||||
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 474.231.187,02 wie folgt zu verwenden:
|
||||||||||||
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
| 5. |
Beschlussfassung über Wahlen in den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der DZ BANK besteht aus 20 Mitgliedern. Davon werden neun Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. hat das Recht, ein Mitglied seines Vorstandes in den Aufsichtsrat zu entsenden (vgl. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz, § 10 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK). Mit Beendigung dieser Hauptversammlung enden turnusgemäß die laufenden Aufsichtsratsmandate der von der Hauptversammlung gewählten Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Dies betrifft die Herren Henning Deneke-Jöhrens, Dirk Dejewski, Timm Häberle, Dr. Peter Hanker, Josef Hodrus, Sascha Monschauer, Frau Elke Müller-Jordan sowie die Herren Dr. Florian Müller und Dr. Gerhard Walther. Von der Hauptversammlung sind daher neun Anteilseignervertreter zu wählen. Die o.g. Herren und Frau Müller-Jordan kandidieren erneut. Der Aufsichtsrat schlägt dementsprechend, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, Herrn Henning Deneke-Jöhrens, 31275 Lehrte, Herrn Dirk Dejewski, 24539 Neumünster, Herrn Timm Häberle, 74321 Bietigheim-Bissingen, Herrn Dr. Peter Hanker, 35435 Wettenberg, Herrn Josef Hodrus, 88316 Isny im Allgäu, Herrn Sascha Monschauer, 56743 Mendig, Frau Elke Müller-Jordan, 89537 Giengen, Herrn Dr. Florian Müller, 59757 Arnsberg, und Herrn Dr. Gerhard Walther, 91541 Rothenburg ob der Tauber, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2031, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
||||||||||||
| 6. |
Beschlussfassung über die Schaffung Genehmigten Kapitals nebst Satzungsänderungen Das nach § 5a der derzeitigen Satzung der DZ BANK bestehende Genehmigte Kapital I und II läuft am 30. Juni 2026 aus. Es soll unter Beibehaltung der Beträge wie üblich um 5 Jahre, also bis zum 30. Juni 2031 prolongiert werden. Ein konkreter Kapitalbedarf besteht für die DZ BANK aktuell nicht. Die Prolongation des Genehmigten Kapitals I und II erfordert die Neufassung der entsprechenden Satzungsbestimmungen in § 5a der Satzung der DZ BANK. Der Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts beim Genehmigten Kapital gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG liegt ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der DZ BANK zur Einsichtnahme durch die Aktionäre und Aktionärinnen aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär und jeder Aktionärin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlage erteilt. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals I und II im Handelsregister der DZ BANK wird das derzeit bestehende Genehmigte Kapital I und II in § 5a der Satzung der DZ BANK aufgehoben. Zur Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals I und II wird § 5a der Satzung der DZ BANK wie folgt gefasst: „§ 5a
oder
Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen („Genehmigtes Kapital I“).
Der Vorstand wird angewiesen, die Schaffung des Genehmigten Kapitals I und II nebst entsprechender Satzungsänderung dergestalt zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung frühestens am 1. Juli 2026 erfolgt. |
||||||||||||
| 7. |
Beschlussfassung über die Änderung von §§ 8-10, §§ 13-15 und § 20 der Satzung der DZ BANK Die Satzung der DZ BANK enthält Regelungen, die bereits in den Geschäftsordnungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates der DZ BANK enthalten sind oder parallel zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen dort ergänzt werden. Sie sind kein zwingender Satzungsbestandteil. Verschiedene Satzungsvorschriften erhalten daher einen neuen Wortlaut, der in den nachfolgenden Beschlussvorschlägen wiedergegeben ist. Der Satzungstext wird insgesamt kürzer. Dementsprechend soll die Satzung der DZ BANK mit dem Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 7.1 verschlankt werden. Des Weiteren soll die Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen mit dem Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 7.2 bis zum 30. Juni 2031 prolongiert werden. Mit der vorzeitigen Prolongation wird ein zeitlicher Gleichlauf zum Genehmigten Kapital I und II hergestellt. Diesbezüglich wiederkehrende Satzungsanpassungen sollen künftig zum gleichen Zeitpunkt beschlossen werden. |
| 7.1 |
Änderung von §§ 8-10 sowie §§ 13-15 der Satzung der DZ BANK Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) § 8 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:
b) § 9 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut: § 9
c) § 10 Absatz 3 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:
d) § 13 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:
e) § 14 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:
f) § 15 Absatz 3 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:
|
||||||||||||||||||||||
| 7.2 |
Änderung von § 20 der Satzung der DZ BANK Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 20 Absatz 5 der Satzung der DZ BANK erhält folgenden Wortlaut:
Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung in § 20 Absatz 5 dergestalt zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung frühestens am 1. Juli 2026 erfolgt. |
| 8. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie über die Wahl des Abschlussprüfers für Zwischenabschlüsse |
Neben dem Abschlussprüfer soll wie in den Vorjahren auch der Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts von der Hauptversammlung gewählt werden. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) enthält Vorgaben, nach denen eine Prüfungspflicht für den in den Konzernlagebericht integrierten Konzernnachhaltigkeitsbericht bestehen wird. Diese Vorgaben werden mit ihrer Umsetzung in nationales Recht für die DZ BANK verbindlich. Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung steht weiterhin nicht fest. Dementsprechend erfolgt die Wahl des Prüfers des Konzernnachhaltigkeitsberichts erneut vorsorglich.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, für das Geschäftsjahr 2026 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Konzerns zum 30. Juni 2026 und weiterer Zwischenabschlüsse auf Ebene des Konzerns oder der AG, die für Zeiträume bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027 aufgestellt werden, zu wählen.
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, (Telefon: 069 7447-01, E-Mail: [email protected]) verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung für die Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung („Organisation der Hauptversammlung“) sowie für interne Statistiken zur Hauptversammlung. Die Organisation der Hauptversammlung umfasst z.B. den Anmeldeprozess und die Präsenzerfassung am Hauptversammlungstag. Zur Organisation der Hauptversammlung gehört es darüber hinaus, Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK entgegenzunehmen und bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung zu berücksichtigen. Ferner wird hiervon die Berücksichtigung von Vollmachten an andere Aktionäre/Aktionärinnen oder Aktionärsvertreter/Aktionärsvertreterinnen gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK erfasst. Die DZ BANK verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zudem ggf. auch zur Erfüllung aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung erfolgt an die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstraße 61, 80687 München, welche für die DZ BANK als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig wird. Darüber hinaus hat die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG die Paragon Munich GmbH, Hansastraße 15b, 80686 München, als weiteren Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO beauftragt. Weiterhin kann die DZ BANK personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften an weitere Empfänger übermitteln oder anderen Teilnahmeberechtigten zugänglich machen (z.B. Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister, Gewährung von Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis).
Ohne die für die Organisation der Hauptversammlung erforderliche Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann nicht an der Hauptversammlung teilgenommen werden; Aktionäre/Aktionärinnen können keine Rechte in der Hauptversammlung ausüben.
Weitergehende Informationen zum Datenschutz können Sie unter www.hauptversammlung.dzbank.de abrufen oder kostenlos bei der DZ BANK unter der o.g. Adresse anfordern.
Die betriebliche Datenschutzbeauftragte der DZ BANK ist unter der eingangs genannten Anschrift sowie unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter 069 7447-94101 zu erreichen.
Jede(r) Teilnahmeberechtigte an der Hauptversammlung hat nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner/ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn/sie betreffender personenbezogener Daten, die auf der Grundlage einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wird Widerspruch eingelegt, wird die DZ BANK die personenbezogenen Daten des/der Widersprechenden nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die DZ BANK kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des/der Widersprechenden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Der Widerspruch kann formfrei, unter Verwendung der oben genannten Kontaktdaten, eingelegt werden.
HINWEISE ZUR TEILNAHME
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 16. Mai 2026, 24:00 Uhr eingegangen sein. In erster Linie besteht die Möglichkeit, sich online über das Aktionärsportal anzumelden, das Sie unter der Internetadresse
www.hauptversammlung.dzbank.de
erreichen. Für den Zugang sind die Aktionärsnummer und das zugehörige individuelle Zugangspasswort einzugeben. Beides kann den übersandten Unterlagen entnommen werden. Diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen, die ihre Hauptversammlungseinladung per E-Mail erhalten, können ihr Zugangspasswort auf der Startseite des Aktionärsportals anfordern.
Darüber hinaus können Anmeldungen in Textform unter Nutzung der folgenden Kontaktdaten unseres Dienstleisters erfolgen
per Post:
DZ BANK AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail: [email protected]
Die Vertretung in der Hauptversammlung ist gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK nur durch Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, oder durch einen oder mehrere von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft zulässig. Bei juristischen Personen können ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der eigenen Gesellschaft oder eines anderen Aktionärs zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien bevollmächtigt werden. Die Erteilung der Vollmacht bedarf ebenso wie die Anmeldung der Textform. Die Anforderungen an die Textform werden erfüllt, wenn das rechtsverbindlich unterzeichnete Vollmachtformular der DZ BANK per Post oder per E-Mail an die o.g. Kontaktdaten unseres Dienstleisters gesendet wird.
Daneben besteht die Möglichkeit, über das o.g. Aktionärsportal Vollmacht an Aktionäre und Aktionärinnen, Aktionärsvertreter und Aktionärsvertreterinnen oder die Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK inkl. Weisungen an diese zu erteilen. Hierfür sind ebenfalls die Aktionärsnummer und das zugehörige individuelle Zugangspasswort einzugeben.
Zur Ermöglichung eines reibungslosen Ablaufs der Vorbereitung der Hauptversammlung wird die DZ BANK in der Zeit vom 15. Mai 2026 bis einschließlich 20. Mai 2026 keine Umschreibungen im Aktienregister vornehmen.
Anträge zu den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Prüfers sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
per Post:
DZ BANK AG
Generalsekretariat
Platz der Republik
60325 Frankfurt am Main
oder per E-Mail: [email protected]
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen, die mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs bzw. der Aktionärin, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.hauptversammlung.dzbank.de unverzüglich veröffentlicht.
Die nach den gesetzlichen Vorgaben auszulegenden Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung an allen Bankgeschäftstagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der DZ BANK AG, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, und Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, eingesehen werden.
Frankfurt am Main, im April 2026
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Der Vorstand