Stadtmobil Südbaden AG
Freiburg im Breisgau
HRB 706660
Stadtmobil Südbaden AG • Gerda-Weiler-Straße 49 • 79100 Freiburg i. Br.
Per E-Mail
An die Aktionäre der
Stadtmobil Südbaden AG
Hauptversammlung der Stadtmobil Südbaden AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
als Vorständin der Stadtmobil Südbaden AG lade ich Sie zur
Hauptversammlung
der Gesellschaft
am Mittwoch, den 6. Mai 2026, um 18.00 Uhr
im
Haus des Engagements (großer Veranstaltungsraum)
Rehlingstr. 9
79100 Freiburg
ein. Diese Einladung erfolgt sowohl auf eigene Initiative des Vorstands als auch aufgrund eines Einberufungsverlangens der Aktionäre Arvo Ens, Jonas Meßmer, Michael Nowack und Werner Zehetner (gemeinsam „Aktionärsgruppe 1“) vom 21. März 2026, das dieser Einladung in Kopie als Anlage 1 beigefügt ist, als auch aufgrund eines weiteren Verlangens der Aktionäre Bernd Rüffer, Monika Otto, Lothar Reisinger und Cornelia Kammerlander (gemeinsam „Aktionärsgruppe 2“) vom 23. März 2026, das dieser Einladung in Kopie als Anlage 2 beigefügt ist.
Es wurde jüngst festgestellt, dass die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Jonas Meßmer bereits am 28. August 2025 endete. Der Aufsichtsrat als Organ ist derzeit damit nach § 108 Abs. 2 S. 3 AktG nicht beschlussfähig, da nur zwei Aufsichtsratsmitglieder im Amt sind und kein Ersatzmitglied für Jonas Meßmer zur Verfügung steht.
Mangels Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats finden sich in der nachfolgend angekündigten Tagesordnung daher zum einen keine Vorschläge des Aufsichtsrats zu Beschlussfassungen. Zum anderen konnte der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 mangels eines beschlussfähigen Aufsichtsrats (noch) nicht durch diesen festgestellt werden, weshalb der Tagesordnungspunkt bzgl. der Vorstellung des Jahresabschlusses entfällt. Sobald ein neuer Aufsichtsrat gewählt ist und sich konstituiert hat, wird diesem der aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 nach § 170 Abs. 1 S. 1 AktG vorgelegt werden, sodass die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat nach § 171 AktG erfolgen kann und dieser seinen schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung erstellen kann.
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I. Tagesordnung
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II. Teilnahmerecht / Vollmachten |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung alle am Tag der Hauptversammlung eingetragenen Aktionäre oder deren bevollmächtigte Vertreter nach § 17 Ziffer 2 Sätze 3 und 4 der Satzung berechtigt. Ein Aktionär kann sich danach bei der Stimmabgabe nur durch einen anderen Aktionär aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Ein Aktionär kann jeweils nur einen anderen Aktionär dergestalt vertreten. Der Einladung ist ein Vollmachtsformular als Anlage 4 beigefügt, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann (aber nicht muss). Es wird für eine zügige Abwicklung am Versammlungstag höflich darum gebeten, der Gesellschaft die schriftliche Bevollmächtigung rechtzeitig vor der Hauptversammlung zukommen zu lassen (Adresse: Stadtmobil Südbaden AG, Bismarckallee 9, 79098 Freiburg).
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III. Unterlagen
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Mit besten Grüßen
Freiburg im Breisgau, 3. April 2026
Monika Schwinkendorf
Vorständin