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KANON AG – Einladung zur Hauptversammlung – (12. Mai 2026 um 11.30 Uhr)

von Red. WG

Artikel

KANON AG

Osnabrück

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der KANON AG ein, die am 12. Mai 2026 um 11.30 Uhr im Romantik Hotel Walhalla – Bierstraße 24, 49074 Osnabrück, im Konferenzraum Heger Tor stattfindet.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Lageberichts sowie des Berichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

TOP 2

Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

TOP 3

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Geschäftsjahr 2025 erzielten Bilanzgewinn der KANON AG von insgesamt Euro 609.305,67 eine Dividende von Euro 0,85 je Aktie (1 Aktie entspricht nominal Euro 1,00 des Grundkapitals) zu zahlen und den restlichen Betrag in Höhe von Euro 354.305,67 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4

Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von den Anteilseignern gewählt werden. Die Amtszeit von Herrn Dr. Stefan Kolb endet gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung am 12.5.2026. Somit ist das Mitglied des Aufsichtsrats neu durch die Hauptversammlung zu wählen.

Die Hauptversammlung beschließt

die Wahl von Herrn Dr. Stefan Kolb, Geschäftsführender Gesellschafter der invoks GmbH und der GOIO Data GmbH /​ Bankdirektor a.D., wohnhaft Oskar-von-Miller-Str. 30, 60314 Frankfurt am Main, in den Aufsichtsrat der KANON AG,

und zwar gemäß der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird.

Der Aufsichtsrat der KANON AG setzt sich nach den gesetzlichen Regeln der §§ 95 – 116 des Aktiengesetzes zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

TOP 7

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Hauptversammlung am 12. Mai 2026, als Abschlussprüfer der KANON AG für das laufende Geschäftsjahr, endend am 31. Dezember 2026, die GPR Gesellschaft für Prüfung und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Darmstadt, zu bestellen.

TOP 8

Aufsichtsrats-Vergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2026 auf 12.000,00 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden und 6.000,00 Euro für die übrigen Mitglieder festzulegen.

TOP 9

Sonstiges /​ Termine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 300.000 Namensaktien eingeteilt und beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 300.000 Stück.

 

Osnabrück, im April 2026

 

Der Vorstand

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