RTQ Ventures AG
Friedrichsdorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 29. Mai 2026, um 17:15 Uhr in den Räumen der RTQ Ventures AG, Max-Planck-Str. 16, 61381 Friedrichsdorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der RTQ Ventures AG ein.
TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
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| 2. |
Anzeige des Verlusts von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die Verwendung eigener Aktien die folgende bis zum 31. Mai 2027 befristete Ermächtigung zu beschließen:
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TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 28. Mai 2026 (24.00 Uhr MEZ) im Aktienregister eingetragen sind. Die eigenen 25.527 Aktien der Gesellschaft sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen.
ANFRAGEN UND ANTRÄGE VON AKTIONÄREN
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG („Anträge von Aktionären“) sind ausschließlich zu richten an:
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RTQ Ventures AG |
Anträge von Aktionären, die rechtzeitig bis spätestens 15. Mai 2026 (24:00 Uhr MEZ) unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.rtqag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.
Friedrichsdorf, im April 2026
RTQ Ventures AG
Der Vorstand