Allianz Private Krankenversicherungs-AG – Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem November 2005

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem November 2005 13.11.2019

Allianz Private Krankenversicherungs-AG

München

Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem
November 2005

Die Allianz Deutschland AG, München, hat uns im November 2005 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie eine 100%-ige Beteiligung an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE, München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Diese Mitteilungspflicht ist bereits im November 2005 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt worden. Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister erfolgt allerdings die erneute Vornahme dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse.

 

München, im November 2019

Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Der Vorstand

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