29 19 19 KURIER Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

29 19 19 KURIER Aktiengesellschaft

Hamburg

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 21. September 2017, 20:00 Uhr in den Räumen der SiH Seminarraum in Hamburg GmbH, Mexikoring 15 in 22297 Hamburg stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016–2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr

2.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 100.094,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016–2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016–2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.)

Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG und § 7 der Satzung aus 6 Mitgliedern zusammen. Hiervon sind vier Mitglieder durch die Hauptversammlung zu wählen. Für zwei weitere Mitglieder bestehen Entsendungsrechte nach § 101 Abs. 2 AktG und § 7 Abs. 4 der Satzung, wonach der V.s.K. Vereinigung selbständiger Kurierunternehmer e. V. und BMH Bike Messenger Hamburg e.V. berechtigt sind, je ein Mitglied zu entsenden. Die Wahl des amtierenden Aufsichtsrats fand am 25. September 2014 statt und erfolgte für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, längstens bis zu einer Abberufung und Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Für Herrn Stefan Wozniak, der am 30.01.2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, muss ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Birgit Stöcker, Kurierunternehmerin, 29 19 19 KURIER AG, Hamburg

zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, Herrn Stefan Wozniak, mithin bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31.03.2018 endende Geschäftsjahr beschließt.

Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden.

6.)

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachstehende Satzungsänderungen zu beschließen:

§ 12 Abs. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

In der Hauptversammlung gewährt eine Aktie eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktie die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.

Der Teil: Für den Fall, dass einem Aktionär mehrere Aktien gehören, steht ihm ein Stimmrecht nur für höchstens 12.499 Aktien zu

Wird ersatzlos gestrichen.

7.)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017–2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co KG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017–2018 zu bestellen.

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes werden gemäß § 67 Abs. 2 AktG und § 12 der Satzung die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2016–2017 liegt am Tag der Hauptversammlung in ausreichender Anzahl aus und kann vorab bei der Gesellschaft angefordert werden.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 Aktiengesetz übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift 29 19 19 KURIER AG, Papenreye 55, 22453 Hamburg, schriftlich, per Telefax unter der Telefaxnummer 040/292204 oder per E-Mail unter der E-Mail-Anschrift info@kurierag-hamburg.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt wurden.

 

Hamburg, im August 2017

Der Vorstand

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