2G Energy AGHeekISIN: DE000A0HL8N9
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I. |
TAGESORDNUNG |
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses |
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2) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 2G Energy AG für
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3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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4) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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5) |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, die Herren Dr. Lukas Lenz, Dr.-Ing. Jürgen Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, für die neue Amtsperiode, a) Herrn Dr. Lukas Lenz, Rechtsanwalt in Einzelkanzlei, Hamburg Herr Dr. Lenz ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der
Ergänzende Informationen zu Herrn Dr. Lukas Lenz im Sinne C.14 Deutscher Corporate Dr. Lukas Lenz (Jg 1963; Nationalität: deutsch) ist Unternehmer und in Hamburg zugelassener b) Herrn Dr.-Ing. Jürgen Vutz, selbstständiger Berater und Unternehmer, Greven Herr Dr. Vutz ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der
Ergänzende Informationen zu Herrn Dr.-Ing. Jürgen Vutz im Sinne C.14 Deutscher Corporate Dr. Jürgen Vutz (Jg 1957; Nationalität: deutsch) war seit 2001 Vorstandsvorsitzender c) Herrn Prof. Dr.-Ing. Christof Wetter, Professor der FH Münster, Steinfurt Herr Prof. Dr.-Ing. Wetter ist kein Mitglied von gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Ergänzende Informationen zu Herrn Prof. Dr.-Ing. Christof Wetter im Sinne C.14 Deutscher Prof. Dr. Christof Wetter (Jg 1960; Nationalität: deutsch) ist Professor am Fachbereich Er hat an der RWTH Aachen Bauingenieurwesen studiert und wurde dort im Jahr 1993 zum Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Lenz im Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat |
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6) |
Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens und die entsprechende Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand zu ändern und §
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7) |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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8) |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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9) |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 23. Juni 2020 ermächtigt, Der Tagesordnungspunkt 8 der diesjährigen Hauptversammlung der 2G Energy AG vom 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen
Die vorstehende Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands |
II. |
BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS §§ 203 ABSATZ 2 SATZ 2, 186 ABSATZ |
Die vorgeschlagene Ermächtigung für ein genehmigtes Kapital von EUR 8.970.000,00 soll
der Gesellschaft allgemein dazu dienen, sich bei Bedarf zügig und flexibel Eigenkapital
zu günstigen Konditionen zu beschaffen.
Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird den Aktionären grundsätzlich ein
Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsrecht kann jedoch vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates
in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:
― |
Zunächst ist, gestützt auf § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, ein Bezugsrechtsausschluss |
― |
Darüber hinaus kann das Bezugsrecht vom Vorstand bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen |
― |
Außer in den genannten Fällen kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen Pläne für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 bestehen derzeit nicht. Der |
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
16.1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform
in deutscher oder englischer Sprache bis Freitag, den 27. Mai 2022, 24:00 Uhr, zur Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und der
Gesellschaft den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Der Aktienbesitz wird
nachgewiesen durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
zu erbringenden Bescheinigung des Letztintermediärs gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die sich
auf Freitag, den 13. Mai 2022, 00:00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis zum Ablauf des Freitag, den 27. Mai 2022, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse zugegangen sein muss:
2G Energy AG
c/o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (40) 63 78-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere
Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises
des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden (siehe oben unter „Anmeldung“).
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a
Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne
von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende
Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Rückseite der Eintrittskarte befindliche
Vollmachtsformular genutzt werden.
Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend
genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse übermittelt werden:
2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: hv@2-g.de
Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten
lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben im Abschnitt
„Anmeldung“ genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung anmelden. Die Vollmacht
sowie die Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform
(§ 126b BGB) zu erteilen und zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
an die oben im Abschnitt „Stimmrechtsvertretung“ genannte Adresse für die Übermittlung
des Nachweises der erteilten Bevollmächtigung zu übersenden.
Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss
aus organisatorischen Gründen bis spätestens Donnerstag, den 2. Juni 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein; ansonsten kann sie nicht berücksichtigt werden.
Anstelle der Übersendung ist alternativ auch eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter
während der Hauptversammlung möglich.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären unter der Internetadresse
www.2-g.de/hv2022
zum Download zur Verfügung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung
betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind
ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:
2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: hv@2-g.de
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft
spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Donnerstag, 19. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang
unter der Internetadresse
www.2-g.de/hv2022
veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse
veröffentlicht.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Von der Einberufung der Hauptversammlung an können Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt
1 genannten Unterlagen sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Benzstraße 3, 48619 Heek, und im Internet unter
www.2-g.de/hv2022
einsehen. Die genannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht
aus.
Ergänzender Hinweis
Pandemiebedingt können für die Teilnahme an der Hauptversammlung landesrechtliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen gelten. Den aktuellen Stand und Einzelheiten
sind zu finden unter
www.2-g.de/hv2022
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die 2G Energy AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die 2G Energy AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der 2G Energy AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der 2G Energy AG nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der 2G Energy AG. Im Übrigen werden personenbezogene
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert
und anschließend gelöscht.
Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die
über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich
haben sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht
auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.
Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der 2G Energy AG unentgeltlich über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
2G Energy AG
Datenschutzbeauftragter
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: datenschutz@2-g.de
Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Heek, im April 2022
2G Energy AG
Der Vorstand