2G Energy AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

2G Energy AG

Heek

ISIN: DE000A0HL8N9
Wertpapier-Kenn-Nummer A0HL8N

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der

am 13. Juni 2023 um 10:00 Uhr

in der

Stadthalle Ahaus
Wüllener Str. 18
48683 Ahaus

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2022

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 2G Energy AG für das Geschäftsjahr 2022 mit EUR 12.434.835,77 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,14 je Aktie, insgesamt EUR 2.511.600,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 9.923.235,77
Bilanzgewinn EUR 12.434.835,77
3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16.1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in Textform in deutscher oder englischer Sprache bis Dienstag, den 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, zur Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und der Gesellschaft den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erbringenden Bescheinigung des Letztintermediärs gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die sich auf Dienstag, den 23. Mai 2023, 00:00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis Dienstag, den 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse zugegangen sein muss:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden (siehe oben unter „Anmeldung“).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte befindliche Vollmachtsformular genutzt werden.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung anmelden. Die Vollmacht sowie die Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung an die oben im Abschnitt „Stimmrechtsvertretung“ genannte Adresse für die Übermittlung des Nachweises der erteilten Bevollmächtigung zu übersenden.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 12. Juni 2023, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein; ansonsten kann sie nicht berücksichtigt werden. Anstelle der Übersendung ist alternativ auch eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte oder steht den Aktionären unter der Internetadresse

www.2-g.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: hv@2-g.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Montag, den 29. Mai 2023, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse

www.2-g.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Benzstraße 3, 48619 Heek, und im Internet unter

www.2-g.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ einsehen. Die genannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die 2G Energy AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die 2G Energy AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der 2G Energy AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der 2G Energy AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 2G Energy AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der 2G Energy AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

2G Energy AG
Datenschutzbeauftragter
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: datenschutz@2-g.de

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Heek, im April 2023

2G Energy AG

Der Vorstand

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