2invest AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

2invest AG

Heidelberg

(vormals: 4basebio AG)
(„Gesellschaft“)

Wertpapier-Kenn-Nr.: A3H3L4 /​ ISIN: DE000A3H3L44

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 3. Juni 2022 um 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der 2invest AG („Gesellschaft“) ein. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung nach den Regelungen
in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“) ohne physische Präsenz der Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft in Heidelberg durchgeführt. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist (siehe hierzu nachfolgend Abschnitt II.b) den Aktionären, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, Zugangsdaten für die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über das Internet zur Verfügung stellen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts einschließlich der
erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2021

Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​finanzberichterstattung/​

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden
während der Hauptversammlung wie vorstehend beschrieben online zugänglich sein und
dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden
auch näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung.

2.

Vorlage und Erörterung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat haben entsprechend § 162 AktG einen Vergütungsbericht für
das Geschäftsjahr 2021 erstellt. Der Vergütungsbericht wurde im Rahmen der Abschlussprüfung
vom Abschlussprüfer geprüft. Vergütungsbericht und Prüfvermerk sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de

veröffentlicht.

Der Vergütungsbericht lautet wie folgt:

„Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie
der Mitglieder des Aufsichtsrats der 2invest AG. Der Vergütungsbericht orientiert
sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK),
den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des deutschen Aktiengesetzes
(AktG), insbesondere §162 AktG.

Der vorliegende Vergütungsbericht wurde gemeinsam vom Vorstand und vom Aufsichtsrat
der Gesellschaft erstellt.

1. Rückblick auf das Geschäftsjahr

Die 2invest AG ist seit Anfang des Geschäftsjahres 2021 eine Beteiligungsgesellschaft,
deren Fokus auf Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften mit einem gutem
Chance-/​Risiko-Verhältnis, insbesondere im Bereich der Biotechnologie-, Life Science-
und IT-Branche sowie im Bereich Rohstoffe (Natural Resources) im In- und Ausland liegt.
Die Gesellschaft investiert derzeit primär weltweit in börsennotierte Wertpapiere.
Es wurden aber auch Investments in nicht-börsennotierte Unternehmen und Finanzinstrumente
getätigt. Investments erfolgen aufgrund der Bewertung des Chance-Risiko-Profils durch
die 2invest AG. Dabei spielen neben finanziellen Indikatoren bei der Beurteilung von
Beteiligungsmöglichkeiten auch nicht messbare Faktoren, wie z.B. Einschätzungen des
Managements oder die Geschäftsidee eine Rolle.

Vormals war die Gesellschaft die Management- und Funktionsholding der ehemaligen 4basebio
Group, einer Unternehmensgruppe, die im Bereich Life Sciences tätig war. Im Laufe
des Geschäftsjahres 2020 wurde die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit Blick
auf deren Geschäftsfelder überprüft und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen,
denen die außerordentliche Hauptversammlung am 3. November 2020 zustimmte. Diese Empfehlungen
betrafen zum einen die Verselbständigung der nach dem Verkauf der Proteomik- und Immunologie-Geschäftsbereiche
an Abcam PLC, Cambridge/​UK und Abcam Inc., Boston/​USA mit Wirkung zum 1. Januar 2020
verbleibenden Geschäftsbereiche (im Speziellen die Geschäftsfelder Genomik und DNA-Herstellung,
gebunden in den Beteiligungen der 4basebio S.L.U., Madrid/​Spanien und 4basebio Ltd,
Cambridge/​UK) in eine eigenständige rechtliche Einheit und zum anderen die Vereinfachung
der nach der Abspaltung verbleibenden Unternehmensstruktur. Die Gesellschaft hatte
im Laufe des Geschäftsjahres 2020 mit der Abspaltung und der damit einhergehenden
Veräußerung der Geschäftsfelder Genomik und DNA-Herstellung den Wandel in eine Beteiligungsgesellschaft
initiiert.

Die 2invest AG hat im Geschäftsjahr 2021 einen Verlust in Höhe von 1.889 TEUR (GJ
2020: Gewinn in Höhe von 55.033 TEUR) erwirtschaftet und mit einer frei verfügbaren
Liquidität, bestehend aus Kassen- und Bankbeständen zzgl. liquider börsennotierte
Wertpapiere des Umlaufvermögens, von rund 37,8 Mio. EUR abgeschlossen, ohne das Abcam-Treuhandvermögen
von 14,4 Mio. EUR, da dieses erst ab dem 1. Januar 2022 zur Verfügung stand. Die Gesellschaft
investierte im Geschäftsjahr 2021 rund 63,8 Mio. EUR, unter anderem in vier strategische
Investments im Bereich Biotechnologie /​ Life-Science (rund 11,1 Mio. EUR) sowie mehrere
Investitionen im Bereich Natural Resources mit einem Gesamtvolumen von rund 41,1 Mio.
EUR.

2. Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand der 2invest AG war im Geschäftsjahr 2021:

Herr Hansjörg Plaggemars

Der Vorstand ist aktuell bis zum 31. Dezember 2022 bestellt.

Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2021:

Joseph M. Fernández, (bis 28. Januar 2021, Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 15.
Januar 2021)

Vorstandsvorsitzender der Active Motif Inc., Carlsbad, Kalifornien/​USA

Peter Llewellyn-Davies (bis 28. Januar 2021)

Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand der APEIRON Biologics AG, Wien/​Österreich

Alexander Link (seit 29. November 2020, Vorsitzender des Aufsichtsrats ab 15. Januar
2021)

Finanzvorstand, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg/​Deutschland

Eva Katheder (seit 28. Januar 2021, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Selbstständige Unternehmensberaterin, Bad Vilbel/​Deutschland

Dr. Rainer Herschlein (seit 28. Januar 2021)

Rechtsanwalt, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Stuttgart/​Deutschland

Herr Joseph M. Fernández und Herr Peter Llewellyn-Davies hatten erklärt, ihr Amt als
Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung der
Gesellschaft niederzulegen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Januar
2021 bestätigten Herr Fernández und Herr Llewellyn-Davies ihre Entscheidung, zurückzutreten,
und Frau Eva Katheder und Herr Dr. Rainer Herschlein wurden an ihrer Stelle bestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließen
wird, bestellt.

3. Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

Nach § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft
mindestens alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder, ebenso bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems.
Die Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
in das Aktiengesetz eingefügt und ist gemäß § 26j Abs.1 Satz 1 EGAktG spätestens für
die Durchführung von ordentlichen Hauptversammlungen zu beachten, die nach dem 31.
Dezember 2020 stattfinden. Damit war in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am 21. Juli 2021 erstmals eine Beschlussfassung über das Vergütungssystem vorgesehen.
Die Vergütung des Vorstands wurde zuvor vom Aufsichtsrat individuell verhandelt.

Der Aufsichtsrat der 2invest AG beschloss am 29. April 2021 mit Wirkung zum 1. Mai
2021 ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. Das Vergütungssystem wurde
von den Aktionären der 2invest AG in der Hauptversammlung am 21. Juli 2021 rückwirkend
zum 1. Mai 2021 gebilligt.

3.1. Grundlagen und Zielsetzung

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder
entsprechend ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und
die Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds sowie den Erfolg des Unternehmens unmittelbar
zu berücksichtigen. Die Struktur des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
der Gesellschaft zielt auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und
eine erfolgsorientierte Unternehmensführung ab.

3.2. Verfahren

Der Aufsichtsrat setzt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in Einklang
mit den gesetzlichen Vorgaben in §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG fest. Bei Bedarf kann
der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen, die von Zeit zu Zeit gewechselt werden.
Bei deren Mandatierung wird auf ihre Unabhängigkeit geachtet. Die geltenden Regelungen
des Aktiengesetzes zur Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat werden
auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
beachtet. Sollte ein Interessenkonflikt bei der Fest- und Umsetzung sowie der Überprüfung
des Vergütungssystems auftreten, wird der Aufsichtsrat diesen ebenso behandeln wie
andere Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds, sodass das
betreffende Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung oder, im Falle eines schwereren
Interessenkonflikts, auch an der Beratung nicht teilnehmen wird. Sollte es zu einem
dauerhaften und unlösbaren Interessenkonflikt kommen, wird das betreffende Aufsichtsratsmitglied
sein Amt niederlegen. Dabei wird durch eine frühzeitige Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte
sichergestellt, dass die Entscheidungen vom Aufsichtsrat nicht durch sachwidrige Erwägungen
beeinflusst werden.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung
vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem
nicht, wird nach § 120a Abs. 3 AktG spätestens in der darauffolgenden ordentlichen
Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zum Beschluss vorgelegt.

Das Vergütungssystem wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Bei jeder wesentlichen
Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem
nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

3.3. Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung

Der Aufsichtsrat kann im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils für das bevorstehende
Geschäftsjahr die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied festlegen.
Richtschnur hierfür ist gemäß § 87 Abs. 1 S. 1 AktG, dass die jeweilige Vergütung
in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds
sowie zur Lage der Gesellschaft steht, die übliche Vergütung nicht ohne besondere
Gründe übersteigt und auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft
ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck werden sowohl externe als auch interne Vergleichsbetrachtungen
angestellt.

Bei der Beurteilung wird sowohl die Vergütungsstruktur als auch die Höhe der Vergütung
der Vorstandsmitglieder insbesondere im Vergleich zum externen Markt (horizontale
Angemessenheit) sowie zu den sonstigen Vergütungen im Unternehmen (vertikale Angemessenheit)
gewürdigt. Für den externen Vergleich werden hierbei Peer Groups herangezogen, die
aus vergleichbaren Unternehmen im Geschäftsfeld Beteiligungsunternehmen zusammengestellt
sind.

Bei der vertikalen Angemessenheit wird unternehmensintern die Relation der Vergütung
der Vorstandsmitglieder zur durchschnittlichen Vergütung der ersten Konzernebene sowie
zur Vergütung der Gesamtbelegschaft ermittelt und diese Relation mit der zuvor genannten
Peer Group verglichen und auf Marktangemessenheit geprüft, wobei auch die zeitliche
Entwicklung der Vergütung berücksichtigt wird. Der Aufsichtsrat legt fest, wie der
obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind und wie die Vergütung
im Vergleich dazu beurteilt wird.

3.4. Bestandteile des Vergütungssystems

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds besteht aus einer festen, monatlich zahlbaren
Grundvergütung in Höhe von bis zu EUR 140.000,- p.a., welche die Aufgaben und Leistungen
der Vorstandsmitglieder berücksichtigt. Darüber hinaus können erfolgsabhängige variable
Vergütungskomponenten in Form eines Bonus vereinbart werden.

Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen sind in der erfolgsunabhängigen Festvergütung
enthalten.

Für den Fall, dass keine erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten vereinbart
werden, besteht die Vergütung des Vorstandsmitgliedes zu 100% aus erfolgsunabhängigen
Komponenten (Festvergütung sowie Sachbezüge und Nebenleistungen). Für den Fall, dass
erfolgsabhängige variable Vergütungskomponenten vereinbart werden, soll sich die relative
Verteilung zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen an nachfolgender
Vorgabe orientieren:

Feste Vergütungsbestandteile (Festvergütung sowie Sachbezüge und Nebenleistungen):
66 2/​3%
Variable Vergütungsbestandteile (Bonus): 33 1/​3%

Die einzelnen Vergütungskomponenten setzen sich wie folgt zusammen:

1. Erfolgsunabhängige Komponenten

1.1. Jahresfestgehalt

Das Jahresfestgehalt ist eine auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogene Barvergütung,
die sich insbesondere an dem Verantwortungsumfang des jeweiligen Vorstandsmitglieds
orientiert. Das individuell festgelegte Fixeinkommen wird in zwölf gleichen Teilen
ausgezahlt.

1.2. Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen

Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen können insbesondere Sachleistungen wie Dienstwagen,
die Zur-Verfügung-Stellung von Telekommunikationsmitteln, den Ersatz von Dienstreisekosten,
einen an den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung orientierten Zuschuss zur
privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit,
Unfall und Tod enthalten.

Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
(D&O Versicherung mit einer Haftsumme von 5,0 Mio. EUR sowie einem Selbstbehalt gemäß
§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG von 10% Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen
der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds). Die Versicherung verlängert
sich jährlich.

1.3. Betriebliche Altersversorgung

Diese ist derzeit nicht vorgesehen.

2. Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten (Bonus)

Die Ziele für die Gewährung des Bonus sollen sich vornehmlich am wirtschaftlichen
Erfolg des Unternehmens orientieren. Sie sollen sich insbesondere an den Ressortzuständigkeiten
des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausrichten. Hierbei ist eine Kombination aus finanziellen
Kennzahlen, Milestones (projekt- oder unternehmensbezogen) und sogenannten „soft facts“
zulässig. Jedoch ist auch eine Beschränkung auf einzelne Kategorien von Zielen zulässig.

Eine anteilige Zielerreichung kann vorgesehen werden. Der Zeitraum für die Zielerreichung
soll zwischen einem und drei Geschäftsjahren betragen.

3.5. Festlegung der Maximalvergütung

Nach § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist es erforderlich, in dem Vorstandsvergütungssystem
die Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festzulegen. Die Maximalvergütung orientiert
sich an den jeweils maximal möglichen erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten und
den erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten.

Die künftige Vergütungsstruktur soll für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung
in Höhe von EUR 210.000,- EUR inklusive etwaiger Bonuszahlungen vorsehen.

3.6. Zielvergütung des Vorstandsmitglieds im Geschäftsjahr 2021

Der derzeit laufende Dienstvertrag mit dem Vorstandsmitglied beinhaltet, ausschließlich
Festvergütungen, wie folgt:

Hansjörg Plaggemars: 72.000,- EUR p.a.

Die Bezüge des Vorstands bestehen vollständig aus erfolgsunabhängigen Bestandteilen
und beinhalten somit auch keine Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Sonstige
Zuwendungen, wie z.B. KFZ oder ähnliches, werden ebenfalls nicht gewährt.

Der aktuelle Dienstvertrag des Vorstandsmitgliedes endet mit dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds
aus dem Vorstand der Gesellschaft, gleich aus welchem Grund. Gesonderte Leistungen
bei Ausscheiden sind in den Dienstverträgen nicht vorgesehen.

4. Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Laut § 10 der Gesellschaftssatzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung,
die von der Hauptversammlung der Aktionäre festgelegt wird.

4.1. Grundlagen und Zielsetzung

Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Leitung der Gesellschaft, Festlegung
der Grundsätze der Geschäftsführung sowie Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands
einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung
der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben der Erstattung
ihrer baren Auslagen und der jeweils auf die Vergütung und die Auslagen anfallenden
Umsatzsteuer jeweils eine feste jährliche Vergütung. Eine variable Vergütungskomponente
ist nicht vorhanden. Nach Auffassung der Gesellschaft ist eine reine Festvergütung
besser geeignet, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu stärken und ihren
Aufwand angemessen zu vergüten.

Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsratsvergütung, die für die Tätigkeit gewährt
wird, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der Gesellschaft und
des Konzerns unterscheidet, kommt ein sogenannter vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung
nicht in Betracht.

Ist ein Aufsichtsratsmitglied nicht das gesamte Jahr lang im Amt, wird die Vergütung
anteilig gezahlt.

4.2. Vergütung des Aufsichtsrats

Letztmalig beschloss die Hauptversammlung vom 21. Juli 2021, in Bestätigung des Beschlusses
vom 28. Januar 2021, die Aufsichtsratsvergütung. Danach beträgt die fixe Vergütung
des Aufsichtsrats jährlich für den Vorsitzenden TEUR 10 sowie für alle anderen Mitglieder
je TEUR 5. Zusätzlich erhalten Aufsichtsratsmitglieder den Ersatz ihrer Auslagen.
Die Aufsichtsratsvergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar.

Als Nebenleistung übernimmt die Gesellschaft die Prämien für eine D&O Versicherung
(D&O Versicherung mit einer Haftsumme von 5,0 Mio. EUR).

Als Aufsichtsratsvergütungen wurden zum 31. Dezember 2021 folgende Vergütungen zzgl.
etwaige Umsatzsteuer als Aufwand berücksichtigt:

Aufsichtsratsmitglied Vergütung
Alexander Link (ab 29.11.2020; Vorsitzender
ab 15.1.2021)
TEUR 10 (Vorperiode: TEUR 2)
Eva Katheder (Mitglied ab 28.1.2021) TEUR 5 (Vorperiode: TEUR 0)
Dr. Rainer Herschlein (Mitglied ab 28.1.2021) TEUR 5 (Vorperiode: TEUR 0)
Joe Fernández (Vorsitzender bis 15.1.2021;
Mitglied bis 28.1.2021)
TEUR 1 (Vorperiode: TEUR 44)
Peter Llewellyn-Davies (Mitglied bis 28.1.2021) TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 32)
Hansjörg Plaggemars (bis 29. November 2020) TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 20)
Pilar de la Huerta (bis 3. November 2020) TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 28)
Dr. Trevor Jarman (bis 3. November 2020) TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 19)
Tim McCarthy (bis 3. November 2020) TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 28)

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr TEUR
20 (Vorjahr: TEUR 173) zzgl. in Rechnung gestellter Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr
ausgezahlt wurden TEUR 20.

Zum 31. Dezember 2020 hielt das damalige Aufsichtsratsmitglied Joe Fernández 2.689.469
Aktien und das damalige Aufsichtsratsmitglied Peter Llewellyn-Davies 10.000 Aktien
an der Gesellschaft.

5. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung
der Vergütung

Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung
von 2invest AG, die jährliche Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats sowie die jährliche Veränderung auf Vollzeitäquivalenzbasis
über die letzten fünf Geschäftsjahre dar.

Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresergebnisses abgebildet.

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des §162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.
Sollte die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung ganz oder teilweise in einer anderen
Periode erfolgt sein, wurde zur besseren Vergleichbarkeit der Vergütung die geschuldete
Vergütung in den Perioden ausgewiesen.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter und Vergütung dieser Arbeitnehmer umgerechnet
auf Vollzeitäquivalenzbasis hat sich wie dargestellt entwickelt.

I. Ertragsentwicklung

 
In TEUR 2017 2018 Delta zum VJ
in %
2019 Delta zum VJ
in %
IFRS IFRS IFRS
Jahresergebnis -3.695 -301 92% -2.653 -781%
 
In TEUR 2020 Delta zum VJ
in %
2021 Delta zum VJ
in %
HGB HGB
Jahresergebnis 55.033 2174% -1.889 -103%

Bis einschließlich Geschäftsjahr 2019 stellt das Jahresergebnis das Periodenergebnis
nach IFRS (Konzernabschluss) der damals unter 4basebio (vormals: Expedeon, davor:
Sygnis) firmierenden 2invest Unternehmensgruppe (Konzernabschluss) dar. Ab dem Geschäftsjahr
2020 stellt das Jahresergebnis das Jahresergebnis nach HGB-Einzelabschluss der 2invest
AG (vormals 4basebio AG) dar.

II. Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer

 
In TEUR 2017 2018 Delta in % 2019 Delta in %
Ø Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitäquivalent 66 105 59 % 31 -70 %
Ø Gehalt berechnet auf Vollzeitäquivalent 53 46 -12 % 32 -30 %
 
In TEUR 2020 Delta in % 2021 Delta in %
Ø Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitäquivalent 1 -97 % 1 0 %
Ø Gehalt berechnet auf Vollzeitäquivalent 79 147 % 95 20 %

Bis einschließlich Geschäftsjahr 2019 wurden die Mitarbeiter und das durchschnittliche
Gehalt auf Basis des damaligen Konzerns (siehe „I. Ertragsentwicklung“) dargestellt;
ab Geschäftsjahr 2020 auf Basis Einzelgesellschaft, da (Konzern)gesellschaften veräußert
bzw. abgespalten wurden und nur noch die 2invest AG als Einzelgesellschaft verblieb.

III. Vorstandsvergütung

 
In TEUR 2017 2018
Art der Vergütung Fix Variabel Sonstige1) Gesamt Fix Variabel Gesamt Delta in %
Hansjörg Plaggemars
(ab 1. Dezember 2020)
Dr. Heikki Lanckriet
(bis 30.12.2020)
160 112 45 317 251 75 326 3%
Von 2invest AG2) 96 67 27 190 151 45 196
Von 4basebio Limited3) 64 45 18 127 100 30 130
David Roth
(ab 1. März 2017 bis 30.12.2020)
100 49 20 169 183 54 237 40%
Von 2invest AG2) 80 39 16 135 145 43 188
Von 4basebio Limited3) 20 10 4 34 38 11 49
Pilar de la Huerta
(bis 7. Juli 2017)
155 97 0 252 0 0 0 -100%
Von 2invest AG2) 122 97 0 219
Von Expedeon S.L.U. 33 0 0 33
Gesamt 415 258 65 738 434 129 563 -24%
 
In TEUR 2019 2020 2021
Art der Vergütung Fix Variabel Gesamt Delta in % Fix Variabel Abgeltung Optionen Gesamt Delta in % Fix
Hansjörg Plaggemars
(ab 1. Dezember 2020)
0 72
Dr. Heikki Lanckriet
(bis 30.12.2020)
297 76 373 14% 300 1.826 585 2.711 627% 0
Von 2invest AG2) 178 46 224 120 120
Von 4basebio Limited3) 119 30 149 180 1.826 585 2.591
David Roth
(ab 1. März 2017 bis 30.12.2020)
214 54 268 13% 217 1.188 439 1.844 588% 0
Von 2invest AG2) 171 43 214 87 87
Von 4basebio Limited3) 43 11 54 130 1.188 439 1.757
Pilar de la Huerta
(bis 7. Juli 2017)
0 0 0
Von 2invest AG2)
Von Expedeon S.L.U.
Gesamt 511 130 641 14% 517 3.014 1.024 4.555 611% 72

1) Enthalten sind im Wesentlichen Rentenbeiträge | 2) 2nvest AG, vormals: 4basebio AG, Expedeon AG, SYGNIS AG | 3) 4basebio Limited, vormals: Expedeon Limited

IV. Aufsichtsratsvergütung

 
In TEUR 2017 2018 2019
Art der Vergütung fix fix % fix %
Alexander Link (Mitglied ab 29.11.2020; Vorsitzender ab 15.1.2021)
Eva Katheder (Mitglied ab 28.1.2021)
Dr. Rainer Herschlein (Mitglied ab 28.1.2021)
Joe Fernández (Vorsitzender bis 15.1.2021; Mitglied bis 28.1.2021) 30 30 0% 37 23%
Peter Llewellyn-Davies (Prüfungsauschussvorsitzender ab 7.7.2017 bis 3.11.2020; stellv.
Vorsitzender 1.12.2020 bis 28.1.2021)
15 30 100% 30 0%
Hansjörg Plaggemars (Mitglied ab 9.7.2019 bis 29.11.2020) 10
Pilar de la Huerta (Vergütungsauschussvorsitzende; ab 7.7.2017 bis 3.11.2020) 10 20 100% 27 35%
Dr. Trevor Jarman (Mitglied bis 3.11.2020) 20 20 0% 20 0%
Tim McCarthy (stellv. Vorsitzender bis 3.11.2020) 20 20 0% 27 35%
Dr. Cristina Garmendia Mendizábal (Aufsichtsratsvorsitzende bis 4.4.2019) 40 40 0% 11 -73%
Dr. Franz-Wilhelm Hopp (bis 7.7.2017) 15 -100%
Mrs. Maria Jesús Sabatés (bis 7.7.2017) 10 -100%
Gesamt 160 160 0% 162 1%
 
In TEUR 2020 2021
Art der Vergütung fix variabel Summe % fix %
Alexander Link (Mitglied ab 29.11.2020; Vorsitzender ab 15.1.2021) 2 0 2 10 390%
Eva Katheder (Mitglied ab 28.1.2021) 5
Dr. Rainer Herschlein (Mitglied ab 28.1.2021) 5
Joe Fernández (Vorsitzender bis 15.1.2021; Mitglied bis 28.1.2021) 40 4 44 19% 1 -99%
Peter Llewellyn-Davies (Prüfungsauschussvorsitzender ab 7.7.2017 bis 3.11.2020; stellv.
Vorsitzender 1.12.2020 bis 28.1.2021)
29 3 32 7% 0 -99%
Hansjörg Plaggemars (Mitglied ab 9.7.2019 bis 29.11.2020) 18 2 20 100%
Pilar de la Huerta (Vergütungsauschussvorsitzende; ab 7.7.2017 bis 3.11.2020) 25 3 28 4%
Dr. Trevor Jarman (Mitglied bis 3.11.2020) 17 2 19 -5%
Tim McCarthy (stellv. Vorsitzender bis 3.11.2020) 25 3 28 4%
Dr. Cristina Garmendia Mendizábal (Aufsichtsratsvorsitzende bis 4.4.2019)
Dr. Franz-Wilhelm Hopp (bis 7.7.2017)
Mrs. Maria Jesús Sabatés (bis 7.7.2017)
Gesamt 156 17 173 7% 20 -88%
 
6. Sonstige Angaben gemäß § 162 AktG Abs. 1 AktG

1.

Anzahl der dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat gewährten oder zugesagten Aktien und
Aktienoptionen per 31. Dezember 2021:
Keine

2.

Angaben, ob und wie im Geschäftsjahr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable
Vergütungsbestandteile zurückzufordern:
Keine

3.

Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands im Geschäftsjahr:
Keine. Die festgelegte Maximalvergütung wurde eingehalten.

7. Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 2 AktG

Angaben hierzu entfallen, da diese Sachverhalte im Geschäftsjahr 2021 nicht vorlagen.“

Eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht ist gem. § 120a Abs. 5 AktG nicht
erforderlich.

 
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2021 Herr Alexander Link, Herr
Joseph M. Fernández, Herr Peter Llewellyn-Davies, Frau Eva Katheder und Herr Dr. Rainer
Herschlein.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt Beschluss zu fassen:

Herrn Hansjörg Plaggemars wird Entlastung erteilt.

5.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder Eva Katheder, Alexander Link und Dr. Rainer Herschlein
wurden jeweils bis zur ordentlichen Hauptversammlung, welche über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat
gewählt. Damit endet ihre Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Hiermit ist
eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen
und besteht nach § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die allesamt von der
Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter
der Aktionäre in den Aufsichtsrat mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet, zu wählen:

Frau Eva Katheder (Bad Vilbel, Diplom-Kauffrau und selbstständige Unternehmensberaterin)

Herrn Jochen Hummel (Heidelberg, Steuerberater)

Herrn Dr. Rainer Herschlein (Stuttgart, Rechtsanwalt)

Die vorgeschlagenen Mitglieder haben die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften
und Positionen in Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:

Frau Eva Katheder

1.

AEE Gold AG, Ahaus/​Deutschland, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

2.

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg/​Deutschland, Vorsitzende des Aufsichtsrats

3.

Strawtec Group AG, Heidelberg/​Deutschland, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

4.

Balaton Agro Invest AG, Heidelberg/​Deutschland, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

5.

Latonba AG, Heidelberg/​Deutschland, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

6.

Pflege.Digitalisierung Invest AG (vormals: Latonba 2.0 AG), Heidelberg/​Deutschland,
Mitglied des Aufsichtsrats

7.

Talbona AG i.G., Heidelberg/​Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Jochen Hummel

1.

AEE Gold AG, Ahaus/​Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats

2.

Exceet Card Group AG, Paderborn/​Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats

3.

Carus AG, Heidelberg/​Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

4.

Exceet Card AG, Unterschleißheim/​Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

5.

CARDO Holding AG, München/​Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats

6.

Latonba AG, Heidelberg/​Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats

7.

MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main/​Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Dr. Rainer Herschlein

1.

ALMATO AG, Stuttgart/​Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats

2.

Ming Le Sports AG, Heidelberg/​Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats

3.

mobileObjects AG, Büren/​Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Jochen Hummel studierte 1992 bis 1996 Volkswirtschaftslehre an der Universität
Heidelberg und ist seit 1992 Mitarbeiter der WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner,
Steuerberatungsgesellschaft mbB, anfangs studienbegleitend, nach Abschluss des Studiums
im Herbst 1996 sodann als Assistent und seit 2011 als Partner. In 2001 wurde Herr
Hummel als Steuerberater und in 2019 als Fachberater für Internationales Steuerrecht
bestellt. Herr Hummel ist Experte im Bereich Unternehmenstransaktionen, Internationales
Steuerrecht sowie Konzernstrukturen.

Nähere Angaben zu den beiden zur Wiederwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
finden sich in den Lebensläufen von Frau Katheder und Herrn Dr. Herschlein, die auf
der Homepage der Gesellschaft unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​corporate-governance/​supervisory-board/​

zur Verfügung gestellt werden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und
des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen, sofern die Aufstellung
eines Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte.

– Ende der Tagesordnung –

Weitere Angaben und Hinweis

 
I.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
EUR 5.748.154,00. Es ist eingeteilt in 5.748.154 Stückaktien der Gesellschaft. Im
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind alle Stückaktien teilnahme-
und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung;
die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 5.748.154. Die Gesellschaft oder die ihr
gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnenden Personen halten zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen
nicht.

II.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

 
a)

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
für Aktionäre

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die
Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB)
bis spätestens am Freitag, 27. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der Adresse

2invest AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg
oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-72
oder per E-Mail unter: info@2invest-ag.com

zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Namensaktien
als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht
des Aktionärs, der Namensaktien hält, sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten
in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte aus Namensaktien ist demgemäß der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom Samstag, 28. Mai 2022, bis
am Freitag, 3. Juni 2022, (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Freitag, 27. Mai 2022.

Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei
verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist (siehe oben), kann eine
Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs haben.

Kreditinstitute sowie sonstige diesen gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10
in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen
dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber
im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten
zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.

b)

Bild- und Tonübertragung im Internet

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Zoom im Wege
der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Ein Link zur Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung wird von der Gesellschaft spätestens am Tag vor der Hauptversammlung
unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht. Zum Abruf dieser Bild- und Tonübertragung sind die zur Hauptversammlung
gemäß vorstehender Ziffer a) ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre berechtigt. Die
Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist
Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen
Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser
(z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich
sein, die Zoom App zu installieren.

c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im
Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter lit
a) „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen
können bis spätestens zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen
beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse
bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist
der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Antwortformular
zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​hauptversammlung/​

ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten.
Für den Fall, dass veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende
Ziffer III. b)) oder ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu nachfolgende
Ziffer III. a)) gestellt werden, wird die Gesellschaft das im Internet verfügbare
Antwortformular zur Stimmabgabe um die zusätzlichen Abstimmungspunkte ergänzen. Die
Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der
Fristen für die Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen Gebrauch zu
machen.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene
Erklärung Vorrang.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

d)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Alternativ können Aktionäre ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, wie z. B. ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, oder einen sonstigen Dritten ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung gemäß den Bestimmungen
unter Ziffer II.a) erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung können bis
zum Ablauf der Briefwahlfrist (hierzu vorstehend lit. c) Vollmachten erteilt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut,
einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs.
5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
Person erteilt wird.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten oder
Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht
das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird
den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit den Zugangsdaten übersandt. Zusätzlich
kann ein Vollmachtsformular auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person bei der Gesellschaft
angefordert werden und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​hauptversammlung/​

zum Download zur Verfügung.

Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen
die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische
Übermittlung zur Verfügung:

2invest AG
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Fax: +49 6221 64924-72
E-Mail: info@2invest-ag.com

Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden.

 
III.

Rechte der Aktionäre

 
a)

Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden; ein nach Einberufung der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen ist nach § 124a AktG
unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten, wobei jedem
neuen Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen
muss der Gesellschaft spätestens bis zum Dienstag, 3. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter folgender
Adresse zugehen:

2invest AG
Vorstand
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Deutschland

Der oder die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragsstellern gemäß § 122 Abs. 3
AktG der Weg zu den Gerichten offen.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG i.V.m. §
1 Abs. 2 GesRuaCovG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge
für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge
zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft
zu richten:

2invest AG
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Fax: +49 6221 64924-72
E-Mail: info@2invest-ag.com

Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Donnerstag,
19. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126,
127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und – bei Anträgen – der etwaigen
Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Wir weisen darauf hin, dass nur Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft
innerhalb der Gegenantragsfrist vorab übersandt und von ihr zugänglich gemacht worden
sind, in der Hauptversammlung behandelt werden können. Aufgrund der Durchführung der
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
nach § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG entfällt bzgl. solcher ordnungsgemäß innerhalb der Gegenantragsfrist
gestellten und von der Gesellschaft zugänglich gemachten Gegenanträge und Wahlvorschläge
die Notwendigkeit, diese noch einmal in der Hauptversammlung zu stellen bzw. vorzutragen.
Derartige Gegenanträge und Wahlvorschläge werden so behandelt, als seien sie in der
Hauptversammlung gestellt worden.

Demgegenüber werden Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach Ablauf der Gegenantragsfrist
bei der Gesellschaft eingehen, weder zugänglich gemacht noch in der Hauptversammlung
behandelt. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder
Wahlvorschläge gestellt werden.

c)

Frage- und Auskunftsrecht des Aktionärs, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG

Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Die Gesellschaft bittet die angemeldeten Aktionäre im Sinne eines effizienten Ablaufs
der Hauptversammlung dringend, Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens am Mittwoch, 1. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) im Wege elektronischer
Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

info@2invest-ag.com

einzureichen. Der Vorstand behält sich vor, vorab eingereichte Fragen vorab auf der
Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​hauptversammlung/​

zu beantworten.

Während der virtuellen Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, Fragen sowohl mündlich
oder über einen Live-Chat zu stellen.

d)

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245
Nr. 1 des Aktiengesetzes i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Covid-19-Gesetzes kann
von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn
der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am Freitag,
3. Juni 2022, im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

widerspruch@notare-hjw.de

erklärt werden.

 
IV.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​hauptversammlung/​
V.

Internetseite der Gesellschaft

Weitere Informationen sowie die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​2invest-ag.com/​de/​hauptversammlung/​
VI.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen:
Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem
einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft
ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener
Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre
der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:

2invest AG
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
Fax: +49 6221 64924-72
E-Mail: info@2invest-ag.com

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich
nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen
der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um
typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang,
der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn
diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger
als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es
sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten,
die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich
haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht
auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter
das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten
in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

info@2invest-ag.com

Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Heidelberg, im April 2022

2invest AG

Der Vorstand

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