4 Free AG – Hauptversammlung 2016

4 Free AG

Hamburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, den 05. Dezember 2016, um 12:00 Uhr
in den Räumen der

4free AG
Süderstraße 77
20097 Hamburg

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1 – Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und der Berichte des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015
Der Vorstand legt der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss mit Stichtag zum 31.12.2015 vor.

TOP 2 – Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 3 – Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4 – Beschluss über die Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2015 von 1.046.820,45 € in Höhe von 76.232,73 € mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den Rest in Höhe von 970.587,72 € zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 5 – Festlegung der Vergütung für den Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrates wie folgt zu beschließen:
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält während seiner Amtszeit jährlich EUR 1.750,00. Die übrigen Mitglieder erhalten während ihrer Amtszeit jährlich jeweils EUR 1.500,00.

Auslagen von Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (4 Free AG, Süderstraße 77, 20097 Hamburg) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie die Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) für das zum 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind oder in anderer geeigneten Weise nachweisen kann, dass er Inhaber von Aktien der Gesellschaft ist.

Jeder Aktionär kann sich gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung durch einen anderen Aktionär oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als zwei Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als zwei Monate alter Registerauszug vorzulegen.

Diese Vollmacht kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende Mailadresse übersandt werden: info@4free-ag.de.

Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-E-Mail-Adresse (info@4free-ag.de) sowie einen Faxanschluss (040-5247379-98) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse schriftlich zu übersenden:

4 Free AG, Süderstraße 77, 20097 Hamburg

 

Hamburg, 28. Oktober 2016

4 Free AG

Der Vorstand

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