4basebio AG: Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien der 4basebio AG

4basebio AG

Heidelberg

Wertpapier-Kenn-Nr.: A2YN80 /​ ISIN: DE000A2YN801

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft
nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.
AktG durch Zusammenlegung von Aktien der 4basebio AG
(„Gesellschaft“)

Die außerordentliche Hauptversammlung der 4basebio AG („Gesellschaft“) hat am 03. November 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 51.733.386,00 eingeteilt in 51.733.386 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 45.985.232,00 auf EUR 5.748.154,00 herabzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG von EUR 51.733.386,00 um EUR 45.985.232,00 auf EUR 5.748.154,00 im Verhältnis 9:1 (in Worten: neun zu eins) zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB herabgesetzt. Eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgt nicht.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils neun auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von neun zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 33 5706 am 28. Januar 2021 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. Seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und in Höhe von nunmehr EUR 5.748.154,00 in 5.748.154 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 02. März 2021 (Record-date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 9 : 1 zusammengelegt. Für je neun (9) auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der 4basebio AG eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (ISIN DE000A3H3L44 /​ WKN A3H 3L4). Soweit ein Aktionär einen nicht durch neun (9) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen bzw. Teilrechte (ISIN DE000A3H3LP3 /​ WKN A3H 3LP) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.

Die konvertierten Stückaktien der 4basebio AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der 4basebio AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 26. Februar 2021 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 01. März 2021 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

Die Aktionäre der 4basebio AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 15. März 2021 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A3H3LP3 /​WKN A3H 3LP) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

 

Heidelberg, im Februar 2021

4basebio AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.