4industries AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
4industries AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung 20.03.2019

4industries AG

München

Einladung
Hauptversammlung 29. April 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der 4industries AG mit Sitz in München für das Geschäftsjahr 2017 am Montag, den 29. April 2019, um 10:00 Uhr (MESZ) in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Sendlinger-Tor-Platz 8, 80336 München, ein.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 4industries AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Es ist beabsichtigt, jeweils gesondert über die Entlastung der einzelnen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Vorstandes Beschluss zu fassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem folgenden im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Gerald Host

b)

Herrn Toni Hoyer

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem folgenden im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 keine Entlastung zu erteilen:

c)

Herrn Manuel Reitmeier

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Es ist beabsichtigt, jeweils gesondert über die Entlastung der einzelnen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates Beschluss zu fassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Christian Damjakob

b)

Herrn Andreas Empl

c)

Herrn Erhard Raible

d)

Herrn Prof. Joachim Schlund

e)

Herrn Martin Weigert

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 keine Entlastung zu erteilen:

f)

Herrn Claus-Georg Müller

g)

Frau Sabrina Müller

HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) am 06.06.2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der Jahresabschluss der 4industries AG zum 31. Dezember 2017 nebst Anhang sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 liegen vor der Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 175 Absatz 2 Aktiengesetz fristgerecht in den Geschäftsräumen der 4industries AG am Sendlinger-Tor-Platz 8, 80336 München aus.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 23. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 08. April 2019 (00:00 Uhr MESZ), beziehen und in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2019 (24:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

4industries AG
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Deutschland
Fax: +49 89 244192 220
E-Mail: info@4industries.com

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen.

INFORMATIONEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Anfragen oder Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse, bitte möglichst per Fax, zu richten:
4industries AG
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Deutschland
Fax: +49 89 244192 220
E-Mail: info@4industries.com

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung (Gegenanträge) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, also bis spätestens zum 14. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), unter der oben genannten Adresse zugehen, werden nebst einer etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegen.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis

04. April 2019, 24:00 Uhr (Eingang),

zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:

4industries AG
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Deutschland
Fax: +49 89 244192 220
E-Mail: info@4industries.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

4industries AG
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Deutschland
Fax: +49 89 244192 220
E-Mail: info@4industries.com

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Räumlichkeiten der Gesellschaft zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis

14. April 2019, 24:00 Uhr (Eingang),

unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten und bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht auch Angaben zur Mitgliedschaft des Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 3.000.000,00 und ist in 3.000.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils ein Stimmrecht vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.000.000.

 

München, im März 2019

4industries AG

Der Vorstand

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