Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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4industries AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Berichtigung der Einladung zur Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 20.03.2019 |
26.03.2019 |
4industries AGMünchenDer ursprüngliche Absatz „TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN“ der veröffentlichten Einladung der Hauptversammlung der 4industries AG wird wie folgt ersetzt und damit korrigiert: TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 22. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 08. April 2019 (00:00 Uhr MESZ), beziehen und in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 22. April 2019 (24:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen: 4industries AG Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen.
4industries AG |