4students AG – Hauptversammlung 2016

4students AG

Augsburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Samstag, den 9. Juli 2016
in der Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Samstag, den 9. Juli 2016, um 15:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft in der Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg, stattfindet.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, einen Betrag von 5,00 € je Aktie an die Aktionäre auszuzahlen. Der verbleibende Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 13 der Satzung mit EUR 4.000,– (zzgl. MwSt. soweit anfallend) je Mitglied und je Geschäftsjahr ab dem Geschäftsjahr 2016 festzusetzen. Bei zeitanteiliger Mitgliedschaft gelten die vorgenannten Vergütungen pro rata temporis.

6.

Aufsichtsratswahl

Der Aufsichtsrat der 4students AG setzt sich gem. §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder, der Herren Martin Amrhein, Dr. Werner Steck und Volker Rofalski, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 09. Juli 2016.

Der Vorstand schlägt vor, die Herren Martin Amrhein, Dipl.-Kaufmann, Egerstr. 16, 63110 Rodgau, Dr. Werner Steck, Dipl.-Kaufmann, Atzelbergstraße 88, 60389 Frankfurt und Volker Rofalski, Dipl.-Kaufmann, Kulturheimstr. 38, 80939 München als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Amtszeit der Herren Martin Amrhein, Dr. Werner Steck und Volker Rofalski dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit der Herren Martin Amrhein, Dr. Werner Steck und Volker Rofalski beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

7.

Beschlussfassung über die Umstellung der 16.300 auf den Inhaber lautenden Stückaktien in 16.300 auf den Namen lautende Stückaktien sowie entsprechende Satzungsänderung

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2020 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 81.500,– € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 81.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.

Hiervon hat der Vorstand am 26. Januar 2016 unter Zustimmung des Aufsichtsrates vom 28. bzw. 29. Januar 2016, Gebrauch gemacht, und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 163.000,– € um 16.300,– € auf 179.300,– durch Ausgabe von 16.300 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Hierbei wurde das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund Ermächtigung ausgeschlossen.

Entsprechende Kapitalerhöhung wurde am 07. April 2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen.

Um den mit teils Namens- und teils Inhaberaktien verbundenen Verwaltungsmehraufwand in der Zukunft zu verringern, sollen die auf den Inhaber lautenden 16.300 Stückaktien in Namensaktien umgewandelt werden.

Die dem Vorstand in § 4 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft erteilte Ermächtigung soll dementsprechend dahingehend abgeändert werden, dass bei einer zukünftigen Kapitalerhöhung auf Grundlage dieser Ermächtigung sodann nur noch auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben werden dürfen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, Folgendes zu beschließen:

a)

Die derzeit bestehenden 16.300 auf den Inhaber lautenden Stückaktien werden im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien umgewandelt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien zu veranlassen.

b)

§ 4 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird demzufolge wie folgt neu gefasst:

§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

(2) … Die Aktien lauten auf den Namen.“

c)

§ 4 Abs. (3) Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2020 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 65.200,– € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 65.200 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen.“

Teilnahmebedingungen, Unterlagen, Anträge von Aktionären

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am 2. Juli 2016 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Die Frist wird eingehalten, indem die Anmeldung rechtzeitig bei der Gesellschaft eingeht.

Im Zeitraum vom 7. Juli 2016 bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung werden Änderungen im Aktienregister nicht vorgenommen. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.

Für die Anmeldung oder etwaige Fragen wenden sich die Aktionäre bitte an

4students AG
– Hauptversammlung –
Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg
Tel. +49 (0) 821 / 2422581-0
Fax +49 (0) 821 / 2422581-99

Auch Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich und schriftlich an vorstehende Adresse zu richten. Bis zum 24. Juni 2016, 24:00 Uhr unter dieser Adresse eingehende und zu veröffentlichende Anträge und Mitteilungen werden anderen Aktionären nach Ihrem Eingang unter http://www.4students.de/hv2016 zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge und Mitteilungen werden nicht berücksichtigt.

Hinweis zum Versammlungsort:

Aufgrund der Begrenztheit der räumlichen Kapazitäten der Geschäftsräume in der Franz-Kobinger-Straße 7a in Augsburg wird die Hauptversammlung möglicherweise kurzfristig in einen anderen Versammlungsraum in möglichst geringer Entfernung zu den Geschäftsräumen der Gesellschaft verlegt werden müssen. Wir werden alle Aktionäre, die sich zur außerordentlichen Hauptversammlung anmelden, in diesem Falle unverzüglich entsprechend informieren und zusätzlich am Tag der Hauptversammlung am Eingang zu den Geschäftsräumen einen deutlichen Hinweis mit Wegbeschreibung zum geänderten Versammlungsort anbringen. Ferner werden wir in diesem Fall mit dem Beginn der Hauptversammlung eine angemessene Zeit warten, damit gewährleistet ist, dass alle Aktionäre den tatsächlichen Versammlungsraum rechtzeitig erreichen können.

 

Augsburg, im Juni 2016

4students AG

Der Vorstand

Oliver Dümpe

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