7C SOLARPARKEN AG
Bayreuth
Wertpapierkennnummer: A11QW6
ISIN: DE000A11QW68
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Die ordentliche Hauptversammlung der 7C SOLARPARKEN AG hat am 21. Juli 2022 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juli 2027 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG auf bis zu 38.181.236 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 38.181.236,00 zu gewähren, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
Das Grundkapital wird zu diesem Zweck um bis zu EUR 38.181.236,00 durch Ausgabe von bis zu 38.181.236 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung der 7C SOLARPARKEN AG verwiesen, wie er am 9. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
Bayreuth, im Juli 2022
Der Vorstand