7C Solarparken AG, Bayreuth – Bezugsangebot zum Bezug von Optionsschuldverschreibungen der Optionsanleihe 2023/2028 mit abgetrenntem Optionsschein (ISIN DE000A11QW68 / WKN A11QW6)

Die in diesem Bezugsangebot enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland und richtet sich ausschließlich
an bestehende Aktionäre der 7C Solarparken AG

7C Solarparken AG

Bayreuth

ISIN DE000A11QW68 /​ WKN A11QW6

Bezugsangebot an die Aktionäre der

7C Solarparken AG

zum Bezug von Optionsschuldverschreibungen

der Optionsanleihe 2023 /​ 2028
mit abgetrenntem Optionsschein

ISIN: DE000A351NK9 (Schuldverschreibung)
ISIN: DE000A351NH5 (Optionsschein)

 

Die ordentliche Hauptversammlung der 7C Solarparken AG, Bayreuth („Gesellschaft“ oder „Emittentin“), vom 21. Juli 2022 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juli 2027 einmalig oder mehrfach Wandel- und /​ oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von solchen Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 38.181.236 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 38.181.236,00 zu gewähren.

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 13. April 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14. April 2023 beschlossen, eine Optionsanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.000.000,00, eingeteilt in 80.000 Optionsschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 100,00 je Schuldverschreibung (insgesamt „Optionsanleihe“ oder einzeln „Schuldverschreibung“) aus, bei der jeder Bezieher der Optionsanleihe für je EUR 100,00 Nennbetrag zusätzlich 50 Optionsscheine (jeweils ein „Optionsschein“) erhält (d. h., insgesamt werden bis zu 4.000.000 Optionsscheine ausgegeben), von denen jeder zum Bezug von 1 Aktie der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 3,75 je Aktie („Ausübungspreis“) berechtigt. Die nach Ausübung des Optionsrechts aus den Optionsscheinen ausgegebenen neuen Aktien nehmen ab dem Beginn des Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung gefasst worden ist, am Gewinn teil.

Die Schuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft zur Zeichnung zu einem Ausgabebetrag von 100 % des jeweiligen Nennbetrags, entsprechend einem Betrag von EUR 100,00 je Schuldverschreibung angeboten. Der Bezugspreis (der „Bezugspreis„) entspricht dem Ausgabebetrag.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht (§§ 221 Abs. 4, 186 AktG) in der Weise gewährt, dass die futurum bank AG, Hochstraße 35-37, 60313 Frankfurt am Main („futurum bank“ oder „Bezugsstelle“ oder „Abwicklungsstelle“) zur Zeichnung und Übernahme der Schuldverschreibungen mit der Verpflichtung zugelassen ist, die Schuldverschreibungen den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1.035:1 bzw. EUR 100,00 (d. h. 1.035 Aktien berechtigen zum Bezug von 1 Schuldverschreibung mit 50 abgetrennten Optionsscheinen) zu einem Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrages von EUR 100,00 zum Bezug anzubieten und entsprechend der Ausübung von Bezugsrechten zu übertragen. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf sein Bezugsrecht aus einer entsprechenden Anzahl von 47.983 Aktien vorab verzichtet.

Bezugsangebot

Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende Bezugsangebot bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.000.000,00 eingeteilt in bis zu 80.000 Schuldverschreibungen mit einem jeweiligen Nennbetrag von EUR 100,00 (einschließlich jeweils 50 von der Schuldverschreibung abgetrennten Optionsscheinen) zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit

vom 8. Mai 2023 bis zum 22. Mai 2023 jeweils einschließlich

über ihre Depotbank bei der futurum bank als Abwicklungsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bezugsstelle aufzugeben und den Bezugspreis je Schuldverschreibung ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist an die Bezugsstelle zu zahlen.

Für 1.035 bestehende Aktien kann entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1.035 zu 1 bzw. EUR 100,00 eine Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100,00 zum Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages und somit EUR 100,00 je Schuldverschreibung bezogen werden. Jeder Schuldverschreibung (ISIN: DE000A351NK9 ) sind 50 von der Schuldverschreibung abgetrennte Optionsscheine (ISIN: DE000A351NH5) beigefügt. Jeder Optionsschein berechtigt nach Ausübung des Optionsrechts gegen Zahlung des Ausübungspreises in Höhe von EUR 3,75 zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft. Die Optionsscheine sind von der Schuldverschreibung abgetrennt und können nach Ausgabe unabhängig von der Schuldverschreibung erworben, veräußert oder ausgeübt werden.

Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle. Bei verspätet eingehenden Zahlungen des Bezugspreises verfallen die Bezugserklärungen. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen erfolgt ohne Berechnung von Stückzinsen.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A351NG7) werden von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Sie werden den Depotbanken der Aktionäre am 10. Mai 2023 durch die Clearstream Banking AG eingebucht (Payment Date). Maßgeblich für die Ermittlung der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Depotbestand an Aktien bei Ablauf des 9. Mai 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 7. Mai 2023 ab. Vom 8. Mai 2023 an werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ notiert (Ex-Date).

Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Auch ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Altaktionären wird weder von der Gesellschaft noch der futurum bank vermittelt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Soweit das festgelegte Bezugsverhältnis zu Bezugsrechten auf Bruchteile von Schuldverschreibungen führt, besteht hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge kein Anspruch auf Lieferung von Schuldverschreibungen oder Barausgleich. Es kann jeweils nur eine Schuldverschreibung im Nennwert von je EUR 100,00 zum Bezugspreis von 100 % (entsprechend EUR 100,00) oder ein Vielfaches davon bezogen werden.

Als Bezugsrechtsnachweis für die Schuldverschreibungen gelten die Bezugsrechte (ISIN DE000A351NG7). Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking geführte Konto 7097 der Abwicklungsstelle zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem Konto der Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.

Überbezug

Jeder Aktionär, der sein Bezugsrecht vollständig ausübt (mit Ausnahme etwaiger Spitzenbeträge, die zu Bruchteilen von Schuldverschreibungen führen würden und ausgeschlossen sind), kann (bereits bei Ausübung des Bezugsrechts) verbindliche Kaufaufträge für weitere Schuldverschreibungen abgeben („Überbezug„).

Die Gesellschaft räumt den Aktionären ein Recht zum Überbezug zu folgenden Bedingungen ein: Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Schuldverschreibungen können ausschließlich an Personen zugeteilt werden, die von ihren Bezugsrechten vollständig Gebrauch gemacht haben (mit Ausnahme etwaiger Spitzenbeträge, die zu Bruchteilen von Schuldverschreibungen führen würden und ausgeschlossen sind).

Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen zum Überbezug angemeldeten Schuldverschreibungen zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb von Schuldverschreibungen im Rahmen des Überbezugs im Verhältnis aller für den Überbezug zur Verfügung stehender Schuldverschreibungen zu allen zum Überbezug angemeldeten Schuldverschreibungen zugeteilt. Soweit die Zuteilung von Schuldverschreibungen aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu einer Zuteilung von Bruchteilen von Schuldverschreibungen führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Zahl abgerundet. Die Aktionäre haben hinsichtlich der entstehenden Bruchteile keinen Anspruch auf Lieferung von Schuldverschreibungen, sondern erhalten lediglich den für die Bruchteile gezahlten Betrag erstattet. Der Preis für die im Rahmen des Überbezugs zu erwerbenden Schuldverschreibungen entspricht dem Bezugspreis und beträgt damit ebenfalls EUR 100,00 je Schuldverschreibung. Sollten alle Inhaber von Bezugsrechten ihr Bezugsrecht ausüben und im Rahmen der Ausübung keine Bezugsrechtsspitzen entstehen, kann ein Überbezug nicht gewährt werden. Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100,00 möglich.

Aktionäre können Kaufaufträge im Rahmen des Überbezugs für weitere Schuldverschreibungen innerhalb der oben genannten Bezugsfrist über ihre Depotbank aufgeben. Die Aktionäre werden gebeten, dafür das von den Depotbanken zur Verfügung gestellte Auftragsformular zu verwenden. Verbindliche Kaufaufträge für Schuldverschreibungen im Rahmen des Überbezugs werden nur berücksichtigt, wenn die Überbezugserklärung sowie der entsprechende Erwerbspreis bis spätestens zum letzten Tag der Bezugsfrist, also bis zum 22. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ), bei der Abwicklungsstelle eingegangen sind.

Privatplatzierung

Schuldverschreibungen, die nicht im Rahmen der Ausübung des Bezugsrechts von Aktionären bezogen werden, können von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung mindestens zum Bezugspreis zur Zeichnung angeboten werden.

Keine Zulassung zum regulierten Markt, jedoch Einbeziehung in den Freiverkehr beabsichtigt

Die Gesellschaft beabsichtigt keine Zulassung der Schuldverschreibungen zu einem regulierten Markt. Jedoch beabsichtigt die Gesellschaft eine Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr.

Keine Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts; wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf das Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Schuldverschreibungen zur Verfügung. Da es sich um ein prospektfreies Angebot nach § 3 Nr. 1 WpPG handelt, wurde auch kein Wertpapierinformationsblatt erstellt. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.solarparken.com/​publikationen.php

zugänglichen Finanzberichte der Gesellschaft zu lesen.

Den bezugsberechtigten Aktionären wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.

Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Optionsanleihe 2023 /​ 2028 und der abgetrennten Optionsscheine

Für die Schuldverschreibungen (ISIN DE000A351NK9) und die Optionsscheine (ISIN: DE000A351NH5), die aufgrund dieses Bezugsangebots von den Aktionären bezogen werden können, sind die Anleihebedingungen der Optionsanleihe 2023 /​ 2028 und die Optionsscheinbedingungen der Optionsscheine maßgebend, die bei der 7C Solarparken AG, An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth, erhältlich sind sowie im Internet unter

https:/​/​www.solarparken.com/​

im Bereich Investor Relations unter der Rubrik „Optionsanleihe 2023 /​ 2028“ eingesehen und heruntergeladen werden können.

Im Wesentlichen sind die Optionsanleihe und die zugehörigen Optionsscheine und die aus ihr hervorgehenden Schuldverschreibungen wie folgt ausgestattet:

Die Optionsanleihe 2023 /​ 2028

Einteilung

Die 2,50 % Optionsanleihe 2023 /​ 2028 der 7C Solarparken AG im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.000.000,00 ist eingeteilt in bis zu 80.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00.

Verbriefung

Die Schuldverschreibungen werden für die gesamte Laufzeit durch eine oder mehrere Globalurkunden ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift auf das Wertpapierkonto ihrer Depotbank. Effektive Urkunden, die einzelne Schuldverschreibungen und/​oder Zinsscheine verbriefen, werden nicht ausgegeben.

Laufzeit, Fälligkeit

Die Laufzeit der Optionsanleihe beginnt am 30. Mai 2023. Der Endfälligkeitstag ist der 30. Mai 2028. Die Schuldverschreibungen werden am Endfälligkeitstag zu ihrem Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind.

Ausgabebetrag, Verzinsung

Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung beträgt 100 % und somit EUR 100,00 je Schuldverschreibung.

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 30. Mai 2023 (einschließlich) („Ausgabetag“) mit jährlich 2,50 % auf ihren ausstehenden Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 30. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 30. Mai 2024 und die letzte Zinszahlung ist am 30. Mai 2028 fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden, soweit in den Anleihebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

Kündigungsrechte, vorzeitige Rückzahlung

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung der Optionsanleihe steht den Anleihegläubigern nicht zu. Die Anleihegläubiger sind jedoch u. a. berechtigt, die Optionsanleihe fristlos zu kündigen, wenn die Emittentin mit einem Betrag, der nach den Anleihebedingungen fällig ist, länger als 20 Tage im Verzug ist. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger liegt darüber hinaus – unter anderem – auch bei einem Drittverzug und/​oder einem Kontrollwechsel (jeweils wie in den Anleihebedingungen definiert) vor. Tritt ein solcher vorzeitiger Kündigungsgrund ein, hat jeder Gläubiger das Recht, seine Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen einzeln oder vollständig zu kündigen und die Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen bis zum Rückzahlungstag zu verlangen, sofern zu den einzelnen Kündigungsgründen nicht etwas Abweichendes in den Anleihebedingungen bestimmt ist.

Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger

Die Anleihegläubiger können nach Maßgabe der §§ 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 („SchVG„) in seiner jeweils gültigen Fassung durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Die Anleihegläubiger entscheiden mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte. Beschlüsse, durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen geändert wird, insbesondere in den Fällen des § 5 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 SchVG, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte.

Die Optionsscheine

Einteilung

Gleichzeitig mit der Ausgabe jeder Schuldverschreibung erfolgt die Ausgabe von jeweils 50 auf den Inhaber lautenden Optionsscheinen ohne Nennbetrag, der zum Erwerb einer Aktie der Emittentin zum Ausübungspreis von EUR 3,75 je Aktie berechtigt. Das heißt, jeder Bezieher einer Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100,00 erhält zusätzlich 50 Optionsscheine. Insgesamt werden von der Emittentin bis zu 4.000.000 Optionsscheine ausgegeben.

Verbriefung

Die Optionsscheine werden für die gesamte Laufzeit durch eine oder mehrere Globalurkunden ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Die Optionsscheininhaber erhalten eine Gutschrift auf das Wertpapierkonto ihrer Depotbank. Effektive Urkunden, die einzelne Optionsscheine verbriefen, werden nicht ausgegeben. Die Optionsscheine sind übertragbar.

Optionsrecht

Die Emittentin gewährt jedem Optionsscheininhaber das Recht, gemäß den Bestimmungen der Optionsscheinbedingungen für jeden Optionsschein jeweils eine nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktie der Emittentin mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung des Ausübungspreises zu erwerben.

Ausübungszeitraum für das Optionsrecht

Das Optionsrecht kann durch einen Optionsscheininhaber in den ersten drei Wochen der Monate Juli 2023, Oktober 2023 und Januar 2024 (jeweils ein „Ausübungszeitraum“) ausgeübt werden. Ist der letzte Tag eines Ausübungszeitraums kein Bankarbeitstag, so endet der jeweilige Ausübungszeitraum an dem Bankarbeitstag, der diesem Tag unmittelbar vorangeht. Fällt der letzte Tag eines Ausübungszeitraums in einen Nichtausübungszeitraum, so endet der jeweilige Ausübungszeitraum am letzten Bankarbeitstag vor dem Beginn des betreffenden Nichtausübungszeitraums.

Ausübungspreis je Optionsschein, Bereitstellung und Lieferung der Aktien

Der Ausübungspreis je Optionsschein beträgt, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 6 der Optionsscheinbedingungen, EUR 3,75.

Nach Ausübung des Optionsrechts werden ausschließlich ganze Aktien geliefert. Ein Anspruch auf Lieferung von Bruchteilen von Aktien besteht nicht. Ein Ausgleich in Geld für Bruchteile findet nicht statt. Bei künftigen Kapitalmaßnahmen der Emittentin kann sich das der Ausübungspreis aufgrund der in den Optionsscheinbedingungen enthaltenen Anpassungsregelungen gegebenenfalls ändern.

Aktien, die aufgrund der Ausübung des Optionsrechts ausgegeben werden, haben die gleiche Dividendenberechtigung (sofern Dividenden gezahlt werden) wie die bestehenden Aktien der Emittentin, d. h. ab Beginn des letzten Geschäftsjahres, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde.

Die Aktien werden nach Ausübung des Optionsrechts aus einem bedingten Kapital der Emittentin stammen. Die Emittentin ist nach freiem Ermessen berechtigt, statt junge Aktien aus dem bedingten Kapital zu liefern, an jeden Optionsscheininhaber alte Aktien zu liefern (oder liefern zu lassen), vorausgesetzt, solche Aktien gehören derselben Gattung an wie die andernfalls zu liefernden Aktien (ausgenommen die Dividendenberechtigung, die jedoch nicht geringer sein darf als die Dividendenberechtigung der jungen Aktien, die anderenfalls an den betreffenden Optionsscheininhaber zu liefern gewesen wären), und vorausgesetzt, die Lieferung solcher Aktien kann rechtmäßig erfolgen und beeinträchtigt nicht die Rechte des betreffenden Optionsscheininhabers (im Vergleich zur Lieferung junger Aktien).

Verwässerungsschutz

Die Optionsscheinbedingungen sehen vor, dass Inhabern der Optionsscheine im Falle von Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrecht ein Bezugsrecht auf die entsprechenden Wertpapiere gewährt wird oder der Ausübungspreis aufgrund der in den Optionsscheinbedingungen enthaltenen Anpassungsregelungen angepasst wird.

Laufzeit

Die Optionsscheine verfallen mit Ablauf des letzten Ausübungszeitraums, d. h. nach Ablauf der ersten drei Wochen des Januar 2024 am 21. Januar 2024, 24:00 Uhr.

Wichtige Hinweise

Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt nicht vor dem 30.05.2023. Die Gesellschaft und die futurum bank sind berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Schuldverschreibungen zu beenden, wenn die Ausgabe der Schuldverschreibungen aus rechtlichen Gründen unzulässig oder unmöglich ist oder wenn Vorstand und Aufsichtsrat zu der Einschätzung kommen, dass die Durchführung des Bezugsangebots nicht mehr im Interesse der Gesellschaft liegt. Ferner ist die futurum bank unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, vom Mandatsvertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählen unter anderem wesentliche nachteilige Veränderungen der geschäftlichen oder finanziellen Bedingungen der Gesellschaft und/​oder ihrer Tochtergesellschaften, wesentliche Beschränkungen des Wertpapierhandels oder der Bankgeschäfte, der Ausbruch oder die Eskalation von Feindseligkeiten oder Krieg oder das Auftreten von Terrorakten oder anderen Katastrophen oder Krisen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Deutschland, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten haben.

Im Fall der Beendigung des Bezugsangebots verfallen das Bezugsrecht und das Angebot zum Erwerb der Schuldverschreibungen. Eine Beendigung gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Es erfolgt eine Rückabwicklung der Bezugsanmeldungen. Anleger, die infolge des Erwerbs und/​oder der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden. Eine Rückabwicklung bereits erfolgter Bezugsrechtshandelsgeschäfte findet im Falle der Beendigung des Bezugsangebots nicht statt. Anleger, die Bezugsrechte erworben haben, würden dementsprechend in diesem Fall einen Verlust erleiden.

Sollten vor Einbuchung der Schuldverschreibungen in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen durch nicht rechtzeitige Lieferung von Schuldverschreibungen nicht erfüllen zu können.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Schuldverschreibungen und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert. Das Wandlungsrecht ist für Anleihegläubiger ausgeschlossen, die im Sinne der aufgrund des U.S. Securities Act von 1933 ergangenen Regulation S innerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind.

 

Bayreuth, im Mai 2023

7C Solarparken AG

Der Vorstand

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