7days music entertainment AG Unterföhring – außerordentliche Hauptversammlung

7days music entertainment AG

Unterföhring

ISIN DE000A1EWXW8

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Der Aktionär Hans-Jürgen Burdajewicz hat die Einberufung der Hauptversammlung der 7days music entertainment AG mit Sitz in Unterföhring („Gesellschaft“) verlangt. Das Verlangen erfüllt die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG. Außerdem wurde der Aktionär Hans-Jürgen Burdajewicz per Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts vom 25.07.2014 hierzu ermächtigt. Daher laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 17. Oktober 2014, 11:00 Uhr, in die Räume des Comfort Hotels am Medienpark, Bahnhofstraße 15, 85774 Unterföhring bei München, mit folgender

Tagesordnung

ein:

1. Berichterstattung zu den Ergebnissen des Sonderprüfungsberichts gemäß Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 08. Januar 2014, erstellt von Herrn Peter Freiherr von Jungenfeld, über

a)
Verwendung des Musikstudios in der Privatwohnung des ehemaligen Vorstands Klaus Munzert

b)

Verkauf des Künstlervertrages mit Hansi Hinterseer

c)

Verwertungsvertrag mit der artcom GmbH bzw. shop24direct

Beschlussvorlage des Vorstands gemäß § 119 (2) AktG:

Die Ergebnisse sind hinsichtlich haftungsrechtlicher Ansprüche und strafrechtlicher Relevanz weiterzuverfolgen.

2. Berichterstattung über mögliche Haftungsansprüche gegenüber

a)

den ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats

b)

den ehemaligen Vorstand Klaus Munzert

c)
die seit Bestehen der Gesellschaft tätige und beratende Rechtsanwaltskanzlei

d)

dem seit 24. April 2014 bestellten Insolvenzverwalter

e)

den Darlehensgebern der Gesellschaft

Beschlussvorlage des Vorstands gemäß § 119 (2) AktG:

Die Ergebnisse sind hinsichtlich haftungsrechtlicher Ansprüche und strafrechtlicher Relevanz weiterzuverfolgen.

3.) Berichterstattung über erfolgte Pfandweitergaben (Eigentumswerte der Gesellschaft) und deren Gültigkeit

a)
aus bis zum 30. Juni 2014 erfolgten Fällen zu denen es keinen Hauptversammlungsbeschluss gab

Beschlussvorlage des Vorstands gemäß § 119 (2) AktG:

Diese Pfandfreigaben gelten mangels Beschluss als nicht rechtmäßig erteilt. Hieraus sich ergebende Haftungsansprüche aus entstandenen Schäden sind zu verfolgen.

b)

ab dem 30. Juni 2014 erfolgte und zukünftigen Fällen zu denen es bisher keinen Hauptversammlungsbeschluss gibt

Beschlussvorlage des Vorstands gemäß § 119 (2) AktG:

Diese Pfandfreigaben wird mit Beschluss die Zustimmung der Hauptversammlung erteilt.

4.) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 2013

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

5.) Bericht über die weiteren Maßnahmen und Konzepte zur Fortführung der Gesellschaft

6.) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen

Der Aktionär Hans-Jürgen Burdajewicz schlägt vor zu beschließen:

a) Das zur der Hauptversammlung vom 11. März 2014 auf € 1.135.416 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage erhöht von € 1.135.416 um bis zu € 2.270.832 auf bis zu € 3.406.248 durch Ausgabe von bis zu 2.270.832 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von mindestens € 1,00 ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt.

b) Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Stückaktien von einem oder mehreren Kreditinstituten und/oder einem oder mehreren Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis von einer alten Aktie zu zwei neuen Aktie zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen, insbesondere den Bezugspreis (d.h. den Preis, zu dem die neuen Stückaktien den Aktionären zum Bezug angeboten werden) und die die Bedingungen für die Ausgabe der neuen Stückaktien festzusetzen.

d) Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können von der Gesellschaft und/oder einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung und/oder einem öffentlichen Angebot Aktionären oder privaten oder institutionellen Anlegern zu dem festgesetzten Bezugspreis oder zu einem höheren Preis zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden.

e) Die Kapitalerhöhung ist bis zum Ablauf des 17. April 2015 durchzuführen und gemäß § 188 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 17. April 2015 mindestens 1.000.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

f) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 2.1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 26. September 2014 (00:00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. Oktober 2014 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

7days music entertainment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
FAX: +49 (0)621 – 717 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen.

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG, den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen möchten, über die Form der Vollmacht ab.

Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der 7days music entertainment AG als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden.

In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 16. Oktober 2014 (15:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter unten stehender Anschrift eingegangen sein:

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Anfragen und eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

7days music entertainment AG
Vorstand Andreas Peter Hürland
Münchner Straße 135
85774 Unterföhring bei München
E-Mail: a.huerland@7daysmusic.de

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.7daysmusic.de veröffentlicht.

 

Unterföhring, im September 2014

7days music entertainment AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.