7days music entertainment AG Unterföhring – außerordentliche Hauptversammlung

7days music entertainment AG
Unterföhring
ISIN DE000A1EWXW8
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Der Aktionär Hans-Jürgen Burdajewicz hat die Einberufung der Hauptversammlung der 7days music entertainment AG mit Sitz in Unterföhring („Gesellschaft“) verlangt. Das Verlangen erfüllt die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG. Daher laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 29. August 2014, 11:00 Uhr, in die Räume des Comfort Hotels am Medienpark, Bahnhofstraße 15, 85774 Unterföhring bei München, mit folgender
Tagesordnung

ein:

1. Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aktionär Hans-Jürgen Burdajewicz schlägt vor:
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Jan Kracke, Rechtsanwalt, wohnhaft in Göttingen,
wird mit sofortiger Wirkung abberufen.

2. Wahlen zum Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat der 7days music entertainment AG setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aktionär Hans-Jürgen Burdajewicz schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: Herrn Dr. Franz Wagner, wohnhaft in München, selbständiger Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Finck Althaus Sigl & Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater, München.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 08. August 2014 (00:00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 22. August 2014 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

7days music entertainment AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Telefax: +49 (0)621 – 717 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen.

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG, den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen möchten, über die Form der Vollmacht ab.

Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der 7days music entertainment AG als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden.

In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 28. August 2014 (15:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter unten stehender Anschrift eingegangen sein:

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Anfragen und eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

7days music entertainment AG
Vorstand Andreas Peter Hürland
Münchner Straße 135
85774 Unterföhring bei München
Telefax: +49 (0)89 – 95 09 49 20
E-Mail: label@7daysmusic.de

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.7daysmusic.de veröffentlicht.

 

Unterföhring, im Juli 2014

7days music entertainment AG

Der Vorstand

 

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