7x7invest AG
Bonn
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Montag, den 22. Mai 2023, 11:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der 7x7invest AG, Gotenstraße 23, 53175 Bonn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat sowie Wahl von Ersatzmitgliedern Der Aufsichtsrat ist turnusgemäß neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 6 Ziffer 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gem. § 6 Ziffer 1 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet. Nach § 101 Abs. 3 AktG können Ersatzmitglieder bestellt werden, die Mitglied des Aufsichtsrats werden, wenn Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf der Amtszeit wegfallen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
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II. Weitere Angaben / Hinweise
1. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Aktien am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister werden gem. § 11 Ziffer 1 der Satzung in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 14. Mai 2023. |
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2. |
Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht an Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zusammen mit den Einberufungsunterlagen werden den Aktionärinnen und Aktionären Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Post übersandt. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Donnerstag, den 18. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend. |
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3. |
Stimmrechtsvertretung durch andere Personen als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 4 AktG Das Stimmrecht kann auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Für die Erteilung von Vollmachten, ihren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes. |
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4. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Anträge und Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu richten:
Anträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Sonntag, den 07. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter vorgenannter Adresse eingehen. |
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5. |
Zeitangaben Uhrzeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ/UTC+2). |
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6. |
Informationen Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden von der Einberufung der Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre ausliegen. Die vorgenannten Unterlagen und weitergehende Informationen werden auch von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet über
zugänglich sein. |
Bonn, im April 2023
7x7invest AG
Der Vorstand
Andreas Mankel