7x7invest AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

7x7invest AG

Bonn

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit ein zu der am

Freitag, den 30. Oktober 2020, 15:00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung,

die als

virtuelle Hauptversammlung

abgehalten wird, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten.

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Gotenstr. 23, 53173 Bonn, statt. Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus verbundenen Gesundheitsgefahren die Möglichkeit gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) (veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020), zu nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der/des Stimmrechtsvertreter(s) der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die vorsorgliche Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Die Gesellschaft ist eine so genannte „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne vom § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist daher nicht verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse gem. § 316 Abs. 1 HGB durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Allerdings ist es denkbar, dass die Gesellschaft geprüfte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 benötigt, um kapitalmarktrechtlichen Anforderungen zu genügen, z.B. im Rahmen der Erstellung eines Wertpapierprospektes.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen, und zwar für den Fall, dass eine freiwillige Abschlussprüfung veranlasst wird.

Ende der Tagesordnung

II.

Weitere Angaben / Hinweise

1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der/des Stimmrechtsvertreter(s) der Gesellschaft), ist gemäß § 1 des COVID-19-Gesetzes zulässig, wenn

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung erfolgt,

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung möglich ist,

den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird,

den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Der Gesetzgeber hat es dabei als zulässig angesehen, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vor Ort an der Hauptversammlung als Vertreter von Aktionären physisch teilnimmt.

Der Vorstand hat auf dieser Grundlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Ausübung des Stimmrechts durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte kann dabei ausschließlich

im Wege der elektronischen Briefwahl oder

durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Aktien am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister werden gem. § 11 Ziffer 1 der Satzung in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 22. Oktober 2020.

3.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Die Ausübung des Stimmrechts (einschließlich Widerruf bzw. Änderung der Stimmabgabe) kann im Wege elektronischer Kommunikation erfolgen („Briefwahl“). Die Briefwahl kann bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre übersenden hierzu eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft:

HV2020@7x7invest.de

Wir bitten, dabei unter Angabe der betreffenden Tagesordnungspunkte jeweils eindeutig mitzuteilen, ob zu einem der vorstehenden Beschlussvorschläge mit Ja oder Nein gestimmt wird. Ferner bitten wir um Angabe des Vor- und Nachnamens des Aktionärs sowie der Aktienanzahl, für die das Stimmrecht ausgeübt wird.

4.

Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht an Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Zusammen mit den Einberufungsunterlagen werden den Aktionären Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Post übersandt.

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Mittwoch, den 28. Oktober 2020, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

7x7invest AG
Plittersdorfer Straße 81
53173 Bonn
Telefax: 0228/377273-0418
E-Mail: HV2020@7x7invest.de

Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.

Geht neben der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ein, wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben, die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl geht also immer vor.

5.

Stimmrechtsvertretung durch andere Personen als den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Für die Erteilung von Vollmachten, ihren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung aber nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

6.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton („HV-Stream“) übertragen. Der Zugang zum HV-Stream ist unter

https://www.7×7.de/hauptversammlung/

erreichbar. Zugangsdaten für den HV-Stream erhalten die Aktionäre per Post.

7.

Fragerecht des Aktionärs in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär hat die Möglichkeit, Fragen an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand hat auf Grundlage von § 1 Absatz 2 Satz 2, 2. HS COVID-19-Gesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis Dienstag, den 27. Oktober 2020, 24:00 Uhr (eingehend), elektronisch über die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft einzureichen sind:

HV2020@7x7invest.de

Der Vorstand entscheidet gem. § 1 Absatz 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

8.

Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder über den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen. Hierfür richten Aktionäre bitte eine entsprechende E-Mail unter Angabe der Aktionärsnummer und der Beschlüsse, gegen die Widerspruch eingelegt werden soll, an folgende Adresse:

HV2020@7x7invest.de

Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen hierfür aber nicht zur Verfügung.

9.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu richten: 7x7invest AG, Plittersdorfer Straße 81, 53173 Bonn, Telefax: 0228/377273-0418.

10.

Uhrzeitangaben

Uhrzeitangaben in dieser Einberufung erfolgen für die Zeit bis zum Beginn des 25. Oktober 2020 in mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) und ab dem 25. Oktober 2020 in mitteleuropäischer Zeit (MEZ).

 

Bonn, im September 2020

7x7invest AG

Der Vorstand

Andreas Mankel

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