8.2 Consulting AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

8.2 Consulting AG

Süderdeich

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts
§ 186 Abs. 2 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der 8.2 Consulting AG hat am 22. September 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 322.350,00 um bis zu EUR 322.350,00 auf bis zu EUR 644.700,00 durch Ausgabe von bis zu 322.350 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 2,80 je Stückaktie ausgegeben.

Die neuen Aktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Preis von EUR 2,80 je Aktie zum Bezug angeboten. Für je eine alte Stückaktie kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 2,80 zeichnen und beziehen. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit

vom 22. Oktober 2020
bis zum 5. November 2020

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.

Die Bezugserklärung kann nur zusammen mit einer entsprechenden Zeichnung neuer Aktien ausgeübt werden. Daher muss die Zeichnungserklärung des Aktionärs ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums bei der Gesellschaft zugehen.

Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage von der Gesellschaft. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Der Ausgabebetrag ist nach Zugang der Zeichnungserklärung bei der Gesellschaft durch Einzahlung bzw. Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:

Kontoinhaber: 8.2 Consulting AG
Kreditinstitut: Landesbank Baden-Wuerttemberg
IBAN: DE94 6005 0101 0002 2658 36
BIC: SOLADESTXXX
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung 2020 [Name Aktionär, Wohnort Aktionär]

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden.

Etwaige aufgrund dieses Bezugsangebotes nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 2,80 angeboten.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 22. März 2021 50.000 Stück neue Aktien gezeichnet sind.

 

Hamburg, im Oktober 2020

Der Vorstand

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