81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft
Lüneburg

An die
Aktionärinnen und Aktionäre
der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 18.06.2015, um 12:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der 81fünf high-tech und holzbau AG, Altenbrücker Damm 6 in 21337 Lüneburg stattfindenden
ordentlichen 19. Hauptversammlung

der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung:
1)

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
2)

Bericht des Vorstands
3)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2014.

Die vorgenannten Unterlagen liegen von heute an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg) zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.
4)

Beschluss über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Der Bilanzverlust setzt sich folgendermaßen zusammen:
– Jahresgewinn 2014 EUR 42.592,02
– Verlustvortrag aus Vorjahr EUR 131.992,18
– Bilanzverlust zum 31.12.2014 EUR 89.400,16

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2014 mit der erforderlichen einfachen Stimmenmehrheit auf neue Rechnung vorzutragen.
5)

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
6)

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
7)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, in satzungs- und gesetzmäßiger Weise (§ 12 Abs. 1 der Satzung, § 95 Abs. 1 S. 1 AktG) mit der hierfür erforderlichen einfachen Stimmenmehrheit folgende drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen, und zwar gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung sowie § 102 Abs. 1 S. 1 AktG für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dieser Wahl beschließt:

Herrn Norbert Deiters, Kaufmann, wohnhaft in Hamburg.
Herrn Tom Kaden, Architekt, wohnhaft in Berlin.
Herrn Thomas Isselhard, Architekt, wohnhaft in Verden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich ausschließlich aus von den Aktionären gewählten Mitgliedern (§ 96 Abs. 1 Fall 5 AktG, sog. mitbestimmungsbefreite Gesellschaft) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
8)

Beschlussfassung zur Aufsichtsratsvergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen:

„Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 (§ 18 Abs. 1 d. Satzung) beträgt jeweils EUR 2.000,–. Zusätzlich werden alle Auslagen und die auf die Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet bzw. von der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft getragen.“
9)

Sonstiges
10)

Aussprache

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung haben sich die Aktionäre schriftlich anzumelden. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Anmeldungen richten Sie bitte an die Gesellschaft: 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg.

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung, gem. § 21 Abs. 2 S. 2 der Satzung der Gesellschaft, allerdings nur in schriftlicher Form, durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die schriftlichen Stimmberechtigungsscheine für eine schriftliche Stimmrechtsübertragung müssen spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft vorliegen.

Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft an die Adresse der Gesellschaft (81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft, Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg) zu richten.

Der Gesellschaft ordnungsgemäß und bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übersandte und zugänglich gemachte Anträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter http://www.81fuenf.de/ veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Lüneburg, den 04. Mai 2015

81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Thomas Elster

Vorstand

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