Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft
Planegg
ISIN DE000A2BPP70 / WKN A2B PP7
ISIN DE0007163107 / WKN 716 310
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am Dienstag, den 27. Juni 2017, 10:30 Uhr, im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung,
Lazarettstraße 33 in 80636 München, stattfindet.
A. Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrates
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Jahresabschluss der Sanastera S.p.A., Bologna, Italien, für das Geschäftsjahr 2016 sind im Internet veröffentlicht und können auf der Internetseite des Unternehmens unter
www.sanacorp-investor.de
unter dem Menüpunkt „Hauptversammlung“ eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von € 12.401.494,85 wie folgt zu verwenden:
1. | Verteilung an die Aktionäre | |
a) | Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je € 0,94 auf insgesamt 6.000.000 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) |
€ 5.640.000,00 |
b) | Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je € 0,99 auf insgesamt 2.212.675 Vorzugsaktien ohne Nennbetrag |
€ 2.190.548,25 |
2. | Gewinnvortrag auf neue Rechnung | € 4.570.946,60 |
__________________ | ||
Bilanzgewinn | € 12.401.494,85 | |
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am Freitag, den 30. Juni 2017, fällig. Die Auszahlung erfolgt daher am 30. Juni 2017.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
B. Hinweise:
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Rechten Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – wenn und soweit dem betreffenden Aktionär ein Stimmrecht zusteht – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben und am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Ein Formular zur Anmeldung findet sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, mithin spätestens am
unter einer der nachfolgenden Adressen in deutscher oder englischer Sprache zugehen:
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt danach auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Stimmberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 21. Juni 2017 (00:00 Uhr) bis einschließlich 27. Juni 2017 (24:00 Uhr) erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 27. Juni 2017 verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 20. Juni 2017 (24:00 Uhr). Nach Eingang der Anmeldung wird eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre nach Möglichkeit recht frühzeitig um die Übersendung der Anmeldung, damit sie die Eintrittskarte noch rechtzeitig erhalten. |
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2. |
Stimmabgabe bzw. Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten Teilnahmeberechtigte Aktionäre (vgl. oben Ziff. 1) können ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen. Bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z.B. eine Aktionärsvereinigung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen. Dieses Textformerfordernis gilt nicht bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder Vereinigungen von Aktionären oder von sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen. |
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3. |
Auskunftsrecht der Aktionäre Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Um die sachgerechte Beantwortung in der Hauptversammlung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft zu übersenden (diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts und die Beantwortung von Fragen; das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt):
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4. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, die von der Gesellschaft nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich zu richten an:
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter diesen Adressen eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG (Gegenanträge) bzw. § 127 AktG (Wahlvorschläge) im Internet unter
veröffentlicht. |
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5. |
Allgemeines/Kontakt Für allgemeine Fragen zur Hauptversammlung stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung:
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Wir würden uns freuen, Sie in München begrüßen zu dürfen.
Planegg, im Mai 2017
Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft
Der Vorstand