KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen
Aktiengesellschaft
Erfurt
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen
Aktiengesellschaft
– KEBT AG –
mit Sitz in Erfurt
am 23. August 2018, 10.00 Uhr
auf dem Gelände der Messe Erfurt GmbH,
Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt,
Carl-Zeiss-Saal
Tagesordnung
1. |
Begrüßung |
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2. |
Bericht über den Geschäftsverlauf |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KEBT AG, des gebilligten Konzernabschlusses (HGB), des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017) |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 57.339.144,53 Euro wie folgt zu verwenden:
Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 19. September 2018 erfolgen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Peter Hengstermann als Mitglied des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017) Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017) Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken. |
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8. |
Beschlussfassung zur Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat der KEBT AG Die KEBT AG hat einen Aufsichtsrat, der gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der KEBT AG aus sieben Mitgliedern besteht. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 beschließt. Gemäß § 96 AktG, 101 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Satzung der KEBT AG erfolgt die Wahl aller Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt; im Rahmen dieser Höchstdauer bestimmt die Hauptversammlung über die Festsetzung der Amtszeit. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Erfurt, im Juli 2018
Der Vorstand