Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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OSRAM Licht AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 25.02.2019 |
OSRAM Licht AGMünchenISIN DE000LED4000 / WKN LED400Bekanntmachung zu Dividende und GewinnverwendungDie ordentliche Hauptversammlung am 19. Februar 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von 107.501.362,14 Euro wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG ab dem 22. Februar 2019 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer durch die depotführenden Kreditinstitute. Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag insbesondere nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
München, im Februar 2019 OSRAM Licht AG Der Vorstand |