Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 09.08.2019 |
EASY SOFTWARE AGMülheim an der RuhrISIN DE0005634000 / WKN 563 400DividendenbekanntmachungDie ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 6. August 2019 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 267.911,77 eine Dividende von EUR 0,04 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 257.681,56, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 6.442.039,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 10.230,21 als Gewinn vorzutragen. Das Grundkapital unserer Gesellschaft ist durch mehrere Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Auszahlung der Dividende wird am 9. August 2019 durch die Clearstream Banking AG über die Depotbanken grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer erfolgen. Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine »Nichtveranlagungsbescheinigung« des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. In diesem Fall wird auch das Steuerguthaben durch die auszahlende Bank vergütet. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen »Freistellungsauftrag« eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist. Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Erstattungsanträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten.
Mülheim an der Ruhr, im August 2019 Der Vorstand |