Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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DeskCenter Solutions AG Leipzig |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung | 25.05.2020 |
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DeskCenter Solutions AGLeipzigISIN DE000A0N3D55Einladung zur außerordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 6. Juli 2020, um 11.00 Uhr, in den Räumen der DeskCenter Solutions AG, Arthur-Hoffmann-Str. 175, 04277 Leipzig, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des StimmrechtsZur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin den Beginn des 15. Juni 2020 (0.00 Uhr), zu beziehen („Nachweisstichtag“). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 (24.00 Uhr) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: DeskCenter Solutions AG Bedeutung des NachweisstichtagsIm Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktien, die nach dem Nachweisstichtag erworben werden. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung durch BevollmächtigteAktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu sind eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben beschrieben erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut) noch Stimmrechtsberater noch ein anderer diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt wird. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erteilt, muss diese bis spätestens 16. April 2020, 09.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter nachfolgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: DeskCenter Solutions AG Intermediäre, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Rechtsträger können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Sollte ein Aktionär einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen wollen, ist daher dringend zu empfehlen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Weiterhin wird den Aktionären angeboten, einen von der DeskCenter Solutions AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann (aber nicht muss), erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss der Gesellschaft bis spätestens 16. April 2020, 09.00 Uhr, in Textform unter nachfolgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: DeskCenter Solutions AG Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht oder die Änderung von bereits erteilten Weisungen. Ordnungsgemäß angemeldete und in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre, Aktionärsvertreter bzw. deren Bevollmächtigte können den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen oder erteilte Weisungen ändern. Hinweis zum DatenschutzEuropaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.deskcenter.com/datenschutz/Leipzig, im Mai 2020 DeskCenter Solutions AGDer Vorstand DatenschutzinformationWir informieren hiermit über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter durch die DeskCenter Solutions AG (nachfolgend „Gesellschaft“) und erfüllen damit unseren Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. Die Gesellschaft ist verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Sie hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Die aktuellen Kontaktdaten können auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.deskcenter.com/datenschutz/abgerufen oder bei der Gesellschaft erfragt werden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmrechtsbögen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Bei gegebenen Anlass werden die gespeicherten Daten für die Zusendung von Unternehmensinformationen an die Aktionäre verwendet. Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die Depot führende Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der Gesellschaft). Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Gegebenenfalls werden entsprechende Datenkategorien vom jeweiligen bevollmächtigten Aktionärsvertreter gespeichert. Die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, wir sind auf Grund einer gesetzlichen Regelung dazu verpflichtet. Die personenbezogenen Daten werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand, gespeichert. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. Weitere Informationen über die Rechte der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter als von der Datenverarbeitung Betroffene, wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde hat die Gesellschaft auf der Internetseite unter https://www.deskcenter.com/datenschutz/bereitgestellt. |