Von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3) wurde in Anwendung der Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen. Der Sacheinlage wird die Bewertung zu Grund gelegt, die Herr Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Joachim Jacob als unabhängiger, ausreichend vorgebildeter und erfahrener Sachverständiger nach allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen – hier: Unternehmensbewertung nach IDW S1 – mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt hat; der Bewertungsstichtag 01.01.2020 liegt auch weniger als sechs Monate vor dem tatsächlichen Einbringungstag. Der Wert der Sacheinlagen oder Sachübernahmen übersteigt den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien. Der Wert der eingebrachten Geschäftsanteile beträgt nach der Bescheinigung von Herrn Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Joachim Jacob insgesamt € 3.057.704,00 und somit mehr als € 1.000.000,00. Der den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigende Wert der Sacheinlage, d.h. ein Betrag in Höhe von € 2.057.704,00, wird in die Kapitalrücklage der Ruhr Immo AG eingestellt.
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