Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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LTA Technologie AG Wiesbaden |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung | 30.07.2020 |
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LTA Technologie AGWiesbadenEinladung zur 16. ordentlichen HauptversammlungONLINE/VIRTUELLder LTA Technologie AGam Samstag, den 22. August 2020, 11.00 UhrDie 16. ordentliche Hauptversammlung der LTA Technolgie AG findet am Samstag, den 22. August 2020, 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Möller Theobald Jung Zenger PartG mbB, Nibelungenplatz, 60318 Frankfurt am Main, statt. Der Geschäftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Zahlenwerk und Erläuterungen liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft nach vorheriger Terminabsprache zur Einsicht aus. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gern einen Ausdruck zu. Darüber hinaus hinterlegen wir Ihnen den Geschäftsbericht in Kürze zum Download und/oder Ausdruck in unserem/Ihrem Online-Aktionärsbereich.
ÜBERSICHT
AUSGESTALTUNG MIT BESCHLUSSFORMULIERUNGEN TOP 1: Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse über das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/2019 und das Rumpf-Geschäftsjahr September bis Dezember 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands. TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpf-Geschäftsjahr September bis Dezember 2019
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpf-Geschäftsjahr September bis Dezember 2019
TOP 6: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Erläuterung: Die LTA Technologie AG ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB, die von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB ausgenommen ist.
TOP 7: Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Erläuterung: Laut Satzung (§12) erhält der Aufsichtsrat eine Vergütung für seine Tätigkeit, deren Höhe der Hauptversammlung, die auf das betreffende Geschäftsjahr folgt, vom Vorstand vorgeschlagen werden muss.
TOP 8: Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Rumpf-Geschäftsjahr September bis Dezember 2019 Erläuterung: Siehe TOP 7.
TOP 9: Sonstiges / Aussprache
Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) findet diese Hauptversammlung aufgrund Beschlusses des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder elektronischer Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre live im Internet übertragen und zwar am 22. August 2020 ab 11.00 Uhr über den passwortgeschützten Service unter: https://cl3.online-daten-service.de/lta-onlineDie Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen, besteht jedoch nur für Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind (vgl. dazu die näheren Hinweise unten unter 3.), bzw. ihre Bevollmächtigten. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Wir werden unsere Veranstaltung online mit der Software GoToWebinar durchführen. Sie finden einige Tage vor Beginn der Hauptversammlung einen Link in Ihrem Aktionärsbereich. Dieser Link führt Sie zu einer Webseite, auf der Sie sich bitte mit Ihrem vollen Namen und Ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Wir senden Ihnen dazu eine entsprechende Erinnerungsmail. Sie können an der Versammlung mit einem Mac, einem Windows-PC oder einem Mobilgerät (Android, iPhone oder Windows Phone) teilnehmen. Wenn Sie eines dieser Geräte nutzen, wird Ihnen nach der Anmeldung ein Download angeboten, den Sie bitte zulassen und das entsprechende kleine Programm / die App installieren. Wir senden Ihnen dazu in der o.g. Mail eine ausführliche Anleitung. Sollten Sie einen Linux-PC nutzen oder ein Gerät, auf dem Sie nichts installieren dürfen, wird Ihnen automatisch eine Webseite angeboten, auf der Sie ohne weitere Installation teilnehmen können. Die dann greifenden Einschränkungen im Funktionsumfang haben für unsere Versammlung keine Bedeutung. Eine weitere Möglichkeit ist die telefonische Teilnahme. Dabei können Sie die Hauptversammlung natürlich nur hörend verfolgen. Die entsprechende Telefonnummer erhalten Sie ebenfalls rechtzeitig vor der Versammlung. Leider kostet die telefonische Teilnahme 0,15 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz.
Sie oder ein von Ihnen benannter Vertreter haben nur die Möglichkeit über den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an der Veranstaltung teilzunehmen; eine eigene physische Teilnahme von Ihnen oder dem von Ihnen benannten Vertreter ist hingegen nicht möglich. Die Anmeldung sowie die Vollmachterteilung können online über unseren Online-Aktionärsbereich https://cl3.online-daten-service.de/lta-onlineerfolgen. Den Zugang zu dem Registrierungsmodul, welches wir ab heute 20:00 Uhr freigeschaltet haben, erhalten Sie über Ihre Aktionärsnummer, Ihren Namen und ein Passwort. Sofern Sie dieses nicht bereits vom letzten Jahr vorliegen haben, müssen Sie sich das Passwort zunächst bei der (Erst-)Anmeldung zusenden lassen, können es anschließend aber in Ihrem Aktionärskonto durch ein eigenes ersetzen. Achtung, der Versand erfolgt automatisch an die E-Mail-Adresse von Ihnen, die im Aktienbuch hinterlegt ist. Sollten Sie noch keine E-Mail-Adresse angegeben haben, bitten wir Sie, uns diese zunächst zukommen zu lassen, damit wir Sie in Ihrem Aktionärsdatensatz hinterlegen können. Selbstverständlich können Sie auch ganz herkömmlich das im Anhang beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Post an die unten angegebene Adresse senden. Die Rücksendung der Anmeldung ist für Ihre Teilnahme an der Hautversammlung nicht verpflichtend und dient uns nur zur besseren Planung, denn gemäß § 17 der Satzung der LTA Technologie AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Der oben genannte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist
Wenn Sie eine Bevollmächtigung in Betracht ziehen, tragen Sie bitte Ihre Vollmacht online bis zum 21. August 2020 24:00 Uhr ein, oder senden Sie bitte die beigefügte Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig an:
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 21. August, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen; er ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären vorliegt. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Aktionäre können ihre Stimme auch im Wege der Briefwahl schriftlich oder auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice abgeben. Briefwahlstimmen können per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 21. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 28. Juli 2020, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 07. August 2020, 24:00 Uhr, eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind. Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu § 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben von § 124 Abs. 3 S. 4 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und Wohnort bzw. bei juristischen Personen die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden. Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird in der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption des Covid-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt. c) Kein Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG, Fragerecht Da die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Art. 2, § 1 Abs. 2 des COVID-19 Gesetzes stattfindet, ist ein Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG nicht gegeben. Allerdings besteht ein Fragerecht der Aktionäre nach Art. 2, § 1 Abs. 2 Nr. 3 des COVID-19 Gesetzes. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freien Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand hat darüber hinaus entschieden, dass Fragen bei der Gesellschaft über den Internetservice unter https://cl3.online-daten-service.de/lta-onlinespätestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis zum 19.08.2020, 24.00 Uhr, einzureichen sind.
Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Allerdings haben Aktionäre, welche ihr Stimmrecht durch Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über https://cl3.online-daten-service.de/lta-onlineoder per Fax Widerspruch zu erklären. Die Erklärung ist ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende möglich.
Die LTA Technologie AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Aktionärsnummer) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die LTA Technologie AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. vor dem 25. Mai 2018 §§ 4 und 28 Bundesdatenschutzgesetz, jeweils i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Die Dienstleister der LTA Technologie AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der LTA Technologie AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der LTA Technologie AG im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung. Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der LTA Technologie AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.
Wiesbaden, den 28.07.2020 LTA Technologie AG Peter Hilgenberg |