Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft
Weinheim
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen den von der Hauptversammlung am 30. November 2020 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft auf die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG mit Sitz in Neuss gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out) erhoben hat.
Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 24 O 20/21 AktG rechtshängig.
Weinheim, im April 2021
Der Vorstand
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