netzhaus AG
Potsdam
Einladung zur Hauptversammlung der netzhaus AG
Als unseren Aktionär laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
Sie findet statt am Dienstag, den 21.09.2021, 15.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der netzhaus AG, Ziolkowskistraße 8 in 14480 Potsdam.
Die vorläufige Tagesordnung der Sitzung lautet wie folgt:
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
8 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft
eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung,
das ist der 14.09.2021, bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich
mit eingeschriebenem Brief oder durch persönliche Übergabe unter der nachstehenden
Adresse der Gesellschaft zu erfolgen:
netzhaus AG, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang.
Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, ist für das Teilnahmerecht und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag entscheidend.
Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag haben auf das Teilnahmerecht
und den Umfang des Stimmrechts keine Auswirkungen.
Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen oder Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erwerben, sind in dieser Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, nicht
stimmberechtigt sind, sondern nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen können.
STIMMRECHTBEVOLLMÄCHTIGUNG
Die Aktionäre sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Gemäß § 134 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 BGB).
VERLANGEN AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG GEMÄß § 122 ABS. 2 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies sind
EUR 9.000) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss dem Vorstand spätestens bis zum Ablauf des 07.09.2021 (24:00 Uhr) unter nachstehender
Adresse zugehen:
netzhaus AG, Vorstand, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam
Ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen sind von der Gesellschaft unverzüglich nach Zugang
des Ergänzungsverlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt zu machen.
ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN GEMÄß §§ 126 ABS. 1, 127 AKTG
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
netzhaus AG, Vorstand, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Ihre Begründung brauchen
den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens
zwei Wochen vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung (spätestens am 07.09.2021)
der Gesellschaft übersandt wurden.
AUSKUNFTSRECHT DES AKTIONÄRS GEMÄß § 131, ABS. 1 AKTG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter
den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft
verweigern.
BEKANNTMACHUNGEN/UNTERLAGEN
Hat die Minderheit nach § 122 Abs. 2 verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt werden, so sind diese unverzüglich nach Zugang des Verlangens bekannt zu machen.
Bekanntmachung und Zuleitung erfolgen dabei in gleicher Weise wie die Einberufung.
Alle Vorlagen und Berichte liegen ab dem Tag der Einladung in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Ziolkowskistr. 8, 14480 Potsdam, zu Ihrer Einsicht aus. Auf Verlangen
wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Sie werden außerdem
in der Versammlung zur Verfügung der Aktionäre stehen.
ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf 180.000 EUR, die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien (Stammaktien)
auf 1.800 Stück. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Potsdam, den 16.08.2021
Oliver Pochanke
(Vorstand)
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