Rubin 101. AG
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die VRB Vorratsgesellschaften GmbH hat uns mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien der Gesellschaft gehören und ihr damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG gehört.
Berlin, 19.08.2021
Rubin 101. AG
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