Clade AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Gemäß §§ 30 Abs. 3 Satz 2, 97 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) macht der Vorstand hiermit bekannt, dass der Aufsichtsrat der Clade AG nach Maßgabe von § 95 Satz 1 AktG aus drei Mitgliedern besteht (die Satzung der Clade AG setzt keine höhere Zahl fest) und sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
Frankfurt am Main, im Oktober 2021
Dr. Rainer Marquart
Vorstand der Clade AG
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