Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum
Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp AG vom 4. Februar 2022 hat den Vorstand
unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3.
Februar 2027 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen
Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen
sowie eine Kombination dieser Instrumente (zusammen nachfolgend „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung
auszugeben und bei Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen deren Inhabern oder
Gläubigern Options- oder Wandlungsrechte beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten
für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 250.000.000 – entsprechend ca. 15,7 % des
derzeitigen Grundkapitals – nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen
zu gewähren oder aufzuerlegen.
Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistungen erfolgen.
Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht
zu. Das Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen
von Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Werden die Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen ausgegeben, hat die
Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft
sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der Aktionäre in den bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen
des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 15. Dezember 2021 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 der Hauptversammlung der thyssenkrupp AG auszuschließen.
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts
Essen (HRB 15364) und des Amtsgerichts Duisburg (HRB 9092) hinterlegt.
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