H&K AG
Oberndorf am Neckar
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden, auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. August 2022 gefassten Beschlüsse erhoben hat:
1. |
Den unter Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gefassten Beschluss, den im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen; |
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2. |
den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Vorstandsmitglieder) gefassten Beschluss, die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten; |
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3. |
den unter Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung Aufsichtsratsmitglieder) gefassten Beschluss, die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten; |
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4. |
die unter Tagesordnungspunkt 6 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) gefassten Beschlüsse, Herrn Dr. Rainer Runte und Frau Dr. Regina Engelstädter zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen; |
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5. |
den unter Tagesordnungspunkt 7 (Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022) gefassten Beschluss, ein Genehmigtes Kapital 2022 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern; |
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6. |
die unter Tagesordnungspunkt 8 (Bestätigungsbeschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG) gefassten Beschlüsse über die Bestätigung (§ 244 Satz 1 AktG) von in den Hauptversammlungen am 27.08.2020 sowie am 31.08.2021 gefassten Beschlüssen, nämlich die Bestätigung
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Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 131/22 KfH anhängig.
Oberndorf am Neckar, im September 2022
H&K AG
Der Vorstand