Degussa Bank AG
Frankfurt am Main
Einberufung zur ordentlichen und virtuellen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie im Namen der Degussa Bank AG als Aktionär/-in zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am
Donnerstag, 14. März 2024, 15:00 Uhr (MESZ),
ein.
Die Hauptversammlung kann am 14. März 2024 als Vollversammlung nur abgehalten werden, wenn alle Aktionäre bei dem Termin anwesend oder vertreten sind und ausdrücklich auf die Einhaltung von Frist- und Formerfordernissen verzichten.
Der Vorstand hat in Ausübung seiner Ermächtigung gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten einzuberufen und durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort im Sinne des Aktiengesetzes, Degussa Bank AG, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main, nicht möglich ist. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung. Die gesamte Hauptversammlung wird für die Aktionäre mit Bild und Ton übertragen.
I. |
Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt:
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II. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung |
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Übertragung der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihr Recht zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in geeigneter Form, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des depotführenden Instituts, nachweisen. Der Berechtigungsnachweis muss der Gesellschaft spätestens am Tag vor Beginn der Hauptversammlung, d. h. Mittwoch, den 13. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), vorliegen. Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton über eine Video-Konferenz übertragen. Bitte teilen Sie uns bis Mittwoch, den 13. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), auch eine E-Mail-Adresse mit, sofern Sie durch Zuschaltung in Video-Konferenz an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder diese verfolgen möchten. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen den Link zur Video-Konferenz rechtzeitig per E-Mail zuschicken können. Bitte senden Sie den Nachweis sowie ggf. Ihre E-Mail-Adresse an die nachfolgend genannte Adresse:
Wir bitten Sie, bei schriftlichem Nachweis die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Mittwoch, den 21. Februar 2024, 24:00 Uhr (MESZ). |
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2. |
Auskunftsrecht Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen. Der Vorstand hat nach § 131 Abs. 1a AktG entschieden, dass Fragen bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation, d.h. bis Sonntag, den 10. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), per E-Mail an
einzureichen sind. Ordnungsgemäß eingereichte Fragen werden nach § 131 Abs. 1c S. 1 AktG vor der Versammlung allen Aktionären per E-Mail zugänglich gemacht und bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis Dienstag, den 12. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), beantwortet. In der Hauptversammlung besteht für elektronisch zugeschaltete Aktionäre nur noch ein Nachfragerecht zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten des Vorstands zu vorab eingereichten Fragen nach § 131 Abs. 1d AktG sowie ein Fragerecht zu Sachverhalten, die sich erst nach Ablauf der Frist zur Vorabeinreichung von Fragen ergeben haben, nach § 131 Abs. 1e AktG. Es ist beabsichtigt, das vorbeschriebene Nachfragerecht nur im Wege der Videokommunikation zuzulassen. Der wesentliche Inhalt des Berichts des Vorstands nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AktG wird den Aktionären auf Nachfrage im Wege der E-Mail spätestens 8 Tage vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Hierfür wenden Sie sich bitte per E-Mail an
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3. |
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung Die Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail (elektronische Briefwahl) an
ausüben. Dabei ist zu jedem Tagesordnungspunkt, der eine Beschlussfassung vorsieht, anzugeben, ob dem Beschlussvorschlag zugestimmt wird („Ja“) oder nicht („Nein“) oder sich enthalten wird („Enthaltung“). Die Stimmabgabe per Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation ist auch während der Hauptversammlung möglich. Letztmöglicher Zeitpunkt der Stimmabgabe ist die ausdrückliche Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter während der Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl. Alternativ können sich die Aktionäre durch Frau Antje Fernandez (von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter) oder durch Dritte vertreten lassen. Für die Bevollmächtigung bitten wir Sie, den beigefügten Vordruck zu benutzen und bis Mittwoch, den 13. März 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft unter folgender Adresse zu schicken:
Auch in Fällen der Bevollmächtigung muss der Aktionär den Berechtigungsnachweis rechtzeitig erbringen. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Auch bevollmächtigte Dritte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. |
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4. |
Stellungnahmen gemäß § 118a Abs. 2 S. 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG Vor der Hauptversammlung haben ordnungsgemäß legitimierte Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung ist bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Freitag, 08. März 2024, 24.00 Uhr (MESZ), per E-Mail an
möglich. Eine Stellungnahme kann ausschließlich in Textform eingereicht werden. Sie darf einen Umfang von 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Stellungnahmen in Textform sind als PDF-Datei einzureichen. Mit der Einreichung erklärt sich der Aktionär und/oder der Bevollmächtigte damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung des/der Namen auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wird. Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden spätestens bis vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Samstag, 09. März 2024, 24.00 Uhr (MESZ), per E-Mail allen Aktionären zugänglich gemacht. Dies umfasst auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt. |
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5. |
Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter per E-Mail an
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. |
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6. |
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. §§ 122 Abs. 2, 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten:
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7. |
Hinweise zu Gegenanträgen (§ 126 Abs. 1 AktG) Eventuelle (Gegen-)Anträge im Sinne von § 126 Abs. 1 sind an folgende Adresse zu übersenden:
Die Gesellschaft behält sich vor, eingegangene Gegenanträge per E-Mail allen Aktionären zugänglich zu machen. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls per E-Mail allen Aktionären zugänglich gemacht. Nach § 126 Abs. 1 bis 3 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge gelten gemäß § 118a Abs. 4 S. 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Der Antrag muss in der Versammlung nicht behandelt werden, wenn der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert ist, § 126 Abs. 4 S. 4 AktG. Darüber hinaus können elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte in der Hauptversammlung Gegenanträge oder sonstige Anträge im Rahmen der Ausübung des Rederechts im Wege der Videokommunikation stellen. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor der Antragstellung zu überprüfen und den Antrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung(en) zuerst über die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge erledigt. |
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8. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 50.000.000,00 und ist eingeteilt in 50.000.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 50.000.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. |
Wir hoffen, Sie zahlreich an der Hauptversammlung – virtuell – begrüßen zu dürfen. Sofern Sie nicht im Wege elektronischer Zuschaltung an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, wären wir Ihnen für die Erteilung einer Vollmacht dankbar, damit eine 100%ige Präsenz sichergestellt ist. Ein vorbereitetes Vollmachtsformular ist der Einladung beigefügt.
Den testierten Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2023 geendete Geschäftsjahr werden wir Ihnen per E-Mail zukommen lassen, sobald dieser vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand | ||
Michael Krupp Vorsitzender des Vorstands |
Michael Horf Mitglied des Vorstands |
Matthias Weiß Mitglied des Vorstands |