Brockhaus Technologies AG
Frankfurt am Main
WKN A2GSU4 / ISIN DE000A2GSU42
Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Brockhaus Technologies AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 20.732.744,59 wie folgt zu verwenden:
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Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 10.447.666 Aktien für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 499.971 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 25. Juni 2024, fällig.
Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Dieser Hinweis stellt lediglich eine allgemeine Erläuterung der Usancen der Auszahlung dar. Die Aktionäre werden gebeten, sich bei steuerrechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden.
Frankfurt am Main, im Juni 2024
Brockhaus Technologies AG
Der Vorstand