Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft
Einbeck
– ISIN: DE0006058001 –
– WKN: 605800 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 5. Juni 2025, 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr),
in der PS.Halle am PS.Speicher, Tiedexer Tor 3, 37574 Einbeck,
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2024, Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung unter der folgenden Internetadresse zugänglich: www.einbecker.de/hauptversammlung |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2024 in Höhe von 117.464,78 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2024 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2024 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. |
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
Einbecker Brauhaus AG |
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Einbecker Brauhaus AG |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 29. Mai 2025 zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 14. Mai 2025 zu beziehen.
Weitere Informationen können Aktionäre der Internetseite der Gesellschaft unter
www.einbecker.de/hauptversammlung
entnehmen.
Informationen zum Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.einbecker.de/datenschutz
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Einbeck, im April 2025
Der Vorstand