SURE Energies AG
Hamburg
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die SURE Energies AG lädt hiermit ihre Aktionäre zu außerordentlichen Hauptversammlung am
15. September 2014 um 15:30 Uhr
in den Geschäftsräumen des Aufsichtsratsvorsitzenden, Wilhelm-Maybach-Straße 5, 74196 Neuenstadt
ein.
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin SaRo Beteiligungen GmbH, deren Anteil während der letzten drei Monate vor dem Zugang des Einberufungsverlangens mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen hat. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. Höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten gemäß § 124 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht aufzunehmen sind.
Tagesordnung
Die Aktionärin SaRo Beteiligungen GmbH hat die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:
1. |
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die entsprechende Änderung der Satzung sowie über weitere Satzungsänderungen Der derzeitige Unternehmensgegenstand hat sich als zu weit gefasst herausgestellt. Er sollte daher an die von der Gesellschaft tatsächlich erbrachten Geschäftstätigkeiten angepasst werden. Die weiteren vorgeschlagenen Satzungsänderungen sollen die Satzung an übliche Regelungen anpassen. Die Aktionärin SaRo Beteiligungen GmbH schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
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Adressen für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Anmeldungen zur Hauptversammlung und Übersendungen zum Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu senden:
Eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:
SURE Energies AG
Ortelsburger Straße 62
24568 Kaltenkirchen
Gegenanträge und Wahlvorschläge:
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG machen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Anders adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung, die mindestens 14 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, bei der Gesellschaft eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tageordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu erstellen bleibt unberührt.
Hamburg im August 2014
SURE Energies AG
Der Vorstand