22.05.2023
A.S. Création Tapeten AGGummersbachISIN DE000A1TNNN5Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktGDie ordentliche Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG hat am 16. Mai 2023 die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 15. Mai 2028 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 4. April 2023 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG beschlossen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
Gummersbach, im Mai 2023 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand |