A.S. Création Tapeten AG – Hauptversammlung 2018

A.S. Création Tapeten AG

Gummersbach

– ISIN DE000A1TNNN5 –

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung 2018

ein, die am Donnerstag, den 3. Mai 2018, um 10.00 Uhr
in der Halle 32, Steinmüllerallee 10, 51643 Gummersbach
stattfinden wird.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ausgewiesenen Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von -12.611.436,96 € in voller Höhe mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich so zur Hauptversammlung angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am Donnerstag, den 26. April 2018 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der A.S. Création Tapeten AG unter folgender Adresse anmelden:

A.S. Création Tapeten AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen

Telefax-Nr.: +49-(0)7142-788667-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom Ablauf des 26. April 2018 bis zum 3. Mai 2018 (einschließlich) erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) für die Ausübung des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist mithin der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr, des 26. April 2018.

Nach Eingang ihrer Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Ein Vollmachtsformular, das die Aktionäre zur Bevollmächtigung verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular oder das Eintrittskartenformular verwendet werden. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre sowohl zusammen mit dem Einladungsschreiben als auch zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Ausübung des Rede- und Fragerechts an. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Ausübung des Stimmrechts durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in jedem Falle eine rechtzeitige Anmeldung voraussetzt.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung eines Dritten oder des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte folgende Adresse:

A.S. Création Tapeten AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen

Telefax-Nr.: +49-(0)7142-788667-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, bis zum 30. April 2018 bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Die Briefwahl kann ausschließlich unter Verwendung der hierfür mit den Anmeldeunterlagen oder mit der Eintrittskarte zugesandten Formulare erfolgen. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis zum 30. April 2018 bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Für eine Übermittlung des ausgefüllten Briefwahlformulars per Post, per Fax oder in Dateiform per E-Mail verwenden Aktionäre bitte die oben für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung genannte Adresse.

Die Briefwahl schließt die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 3.000.000 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, von denen 243.649 Stückaktien auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Rechte der Aktionäre

Im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung stehen den Aktionären unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Anfragen, Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären

Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.as-creation.de/hv2018

zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Wenn ein Aktionär Anfragen zur Hauptversammlung hat oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

A.S. Création Tapeten AG
– Investor Relations –
z. Hd. Herrn Maik Holger Krämer
Südstraße 47
51645 Gummersbach

Telefax-Nr.: +49-(0)2261-542-304
E-Mail: hv2018@as-creation.de

Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 18. April 2018 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären nach näherer Maßgabe der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http://www.as-creation.de/hv2018

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht rechtzeitig eingegangene Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetadresse einsehbar sein.

2.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 450.000,00 € bzw. 150.000 Stück Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse bis zum Ablauf des 2. April 2018 zugegangen sein:

A.S. Création Tapeten AG
– Investor Relations –
z. Hd. Herrn Maik Holger Krämer
Südstraße 47
51645 Gummersbach

3.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen zu erteilen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet unter der Internetadresse:

http://www.as-creation.de/hv2018

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter

http://www.as-creation.de/hv2018

eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 22. März 2018 veröffentlicht.

 

Gummersbach, im März 2018

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

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