aap Implantate AG – Bedingtes Kapital 2015/I

aap Implantate AG
Berlin
International Securities Identification Number (ISIN): DE005066609
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 506 660
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der aap Implantate AG vom 12. Juni 2015 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 150.000,00 bedingt durch Ausgabe von bis zu 150.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 bis zum 19. Dezember 2017 von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.

Die bedingte Kapitalerhöhung wurde am 15. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 19. Dezember 2017 einen Aktienoptionsplan 2015 aufzulegen und bis zu 150.000 Stück Aktienoptionen zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht dabei nicht. Die Bezugsrechte können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 der am 6. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der aap Implantate AG verwiesen.

Berlin, im Juli 2015

aap Implantate AG

Der Vorstand

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