Aareal Bank AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aareal Bank AG
Wiesbaden
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG 06.03.2019

Aareal Bank AG

Wiesbaden

WKN.: 540 811 / ISIN: DE 0005408116

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Der Vorstand der Aareal Bank AG gibt gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) bekannt, dass die Participation Neunte Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28253, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Aareal Bank AG, auf die Aareal Bank AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen werden soll. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2019 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt der Jahresabschluss der Participation Neunte Beteiligungs GmbH zum 31. Dezember 2018 als Schlussbilanz zugrunde.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 5. März abgeschlossen und wurde am 6. März zum Handelsregister der Aareal Bank AG eingereicht.

Da die Aareal Bank AG die alleinige Gesellschafterin der Participation Neunte Beteiligungs GmbH ist, ist ein Zustimmungsbeschluss (Verschmelzungsbeschluss) der Aktionäre der Aareal Bank AG gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG grundsätzlich nicht erforderlich. Der Vorstand weist die Aktionäre jedoch darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Die Satzung der Aareal Bank AG enthält keine abweichenden Festlegungen. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es bis zum Ablauf des 6. April 2019 gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist an die Aareal Bank AG zu richten.

Ab dem 6. März 2019 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Aareal Bank AG der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Aareal Bank AG und der Participation Neunte Beteiligungs GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der Aareal Bank AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Aareal Bank AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Wiesbaden, im März 2019

Aareal Bank AG

Der Vorstand

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