Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Aareal Bank AG Wiesbaden |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht und zum Ausschluss des Bezugsrechts | 23.05.2019 |
Aareal Bank AGWiesbadenWKN.: 540 811ISIN: DE 0005408116Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht und zum Ausschluss des BezugsrechtsDie ordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG hat am 22. Mai 2019 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals Genussrechte mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt € 900.000.000 auszugeben. Die unter dieser Ermächtigung auszugebenden Genussscheine und anderen hybriden Schuldverschreibungen werden mit Wandlungsrechten für den Inhaber verbunden sein, die nach näherer Maßgabe ihrer jeweiligen Bedingungen dazu berechtigen bzw. verpflichten, Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Wandlungsrechte dürfen nur auf Stückaktien der Gesellschaft, die auf den Inhaber lauten, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu € 71.828.664,00 ausgegeben werden. Dazu wurde unter Aufhebung des bisher bestehenden bedingten Kapitals ein neues bedingtes Kapital 2019 in Höhe von € 71.828.664,00 zur Ausgabe von bis zu 23.942.888 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen und § 5 Abs. 5 der Satzung entsprechend neu gefasst. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Genussscheine und hybriden Schuldverschreibungen zu. Die Genussscheine und hybriden Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder anderen Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (sogenanntes „mittelbares Bezugsrecht“). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Genussrechte bzw. hybride Schuldverschreibungen in folgenden Fällen auszuschließen:
Der vollständige Text des von der Hauptversammlung angenommenen Vorschlags zur Beschlussfassung ist dem Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur Hauptversammlung zu entnehmen, die am 10. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden hinterlegt. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten ist mit der Beschlussfassung am 22. Mai 2019 wirksam geworden. Das bedingte Kapital 2019 bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.
Wiesbaden, im Mai 2019 Aareal Bank AG Der Vorstand |