abas Software AG
Karlsruhe
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um 15:00 Uhr
im Hotel ACHAT Plaza Karlsruhe, Mendelssohnplatz, 76131 Karlsruhe,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Diese Unterlagen können ab heute in den Geschäftsräumen der abas Software AG, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe, eingesehen werden. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 5.704.765,31 wie folgt zu verwenden:
Die Dividende ist am 14. Juni 2017 fällig und zahlbar. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CL Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. |
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6. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: |
a) |
Zulassung von Sacheinlagen beim Erwerb von Aktien Gem. § 4 Absatz 4 der Satzung ist die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital nur gegen Bareinlagen möglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, künftig auch Sacheinlagen zuzulassen, insbesondere Anteile an anderen Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 4 Absatz 4, erster Absatz der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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b) |
Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte Der Vorstand bedarf bei bestimmten, in § 8 Absatz 2 der Satzung genannten Geschäften der Zustimmung des Aufsichtsrats. Um diesen Katalog flexibler anpassen und aktualisieren zu können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ihn aus der Satzung herauszunehmen. Der Aufsichtsrat kann dann durch Beschluss oder in Form einer Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmen, welche Geschäfte seiner Zustimmung bedürfen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 Absatz 2 wie folgt neu zu fassen:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 Absatz 1 der Satzung an diese Änderung anzupassen und wie folgt neu zu fassen:
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c) |
Auszahlung der Vergütung des Aufsichtsrats ab 01.01.2017 Nach § 13 Abs. 1 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Vergütung nach Abschluss eines Geschäftsjahres. Um die Fälligkeit der Vergütung und deren steuerliche Veranlagung besser abstimmen zu können, soll die Vergütung künftig unterjährig in zwei Tranchen ausgezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 13 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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d) |
D&O-Versicherungsschutz für Aufsichtsratsmitglieder Bisher wurde der D&O-Versicherungsschutz für Aufsichtsratsmitglieder jeweils von der Hauptversammlung beschlossen, so zuletzt am 03.06.2016. Um zukünftig bei Anpassungen nicht jedes Mal einen Hauptversammlungsbeschluss zu benötigen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 13 der Satzung um folgenden Absatz 4 zu ergänzen:
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e) |
Übertragung von Aktien: Gleichstellung von Ehen, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Lebensgemeinschaften Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen künftig der Ehe gleichgestellt werden. Die Aktionäre sollen berechtigt sein, ihre Aktien zu Lebzeiten und von Todes wegen auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft genauso wie auf Ehepartner zu übertragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 5 Absatz 2 um folgenden Satz zu ergänzen:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, § 6 Absatz 2 c) um folgenden Satz zu ergänzen:
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7. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Das Aktienrecht erlaubt, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien besonders zu ermächtigen. Die Gesellschaft hat schon bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, allerdings gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG nur zu dem Zweck, die eigenen Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms wieder auszugeben (Belegschaftsaktien). Künftig sollen eigenen Aktien auch darüber hinaus als „Akquisitionswährung“ beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen genutzt werden sowie strategischen Partnern, Vorständen und Geschäftsführern als Entgeltbestandteil angeboten werden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugs- und Stammaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Den Vorzugsaktionären steht kein Stimmrecht zu.
Sie haben die Möglichkeit, die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts durch schriftliche Vollmacht einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mit-Aktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Den Entwurf einer Vollmacht fügen wir als Anlage bei.
Wenn Sie Fragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an abas Software AG, z. Hd. Frau Ulrike Berninger, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe,
ulrike.berninger@abas.de
zu richten.
Karlsruhe, den 25. April 2017
abas Software AG
Der Vorstand
Stimmrechtsvollmacht
Ich …………………………………………………………….. (Name des Aktionärs)
bin an der abas Software AG als Aktionär beteiligt.
Hiermit bevollmächtige ich
Frau/Herrn ………………………………………………………………………………………………..
sämtliche Rechte, insbesondere das Stimmrecht aus allen meinen Aktien in der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2017 auszuüben.
Der/Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Der/Die Bevollmächtigte oder der von ihm/ihr Unterbevollmächtigte darf für mich Anträge und Maßnahmen zu der ordentlichen Hauptversammlung ankündigen.
___________________ Ort/Datum |
____________________________ Unterschrift |